Linzer Dekan Mayrhofer wird Verfassungsrichter
WIEN/LINZ. Im Ministerrat wurde am Mittwoch der Oberösterreicher Michael Mayrhofer als neues Mitglied des Verfassungsgerichtshofs nominiert.
Nun ist es fix: Michael Mayrhofer wird Verfassungsrichter. Die türkis-grüne Bundesregierung beschloss in der heutigen Ministerratssitzung, den Oberösterreicher als Mitglied des VfGH zu nominieren. Die OÖNachrichten haben schon am Samstag darüber berichtet. Die offizielle Ernennung durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen ist dann nur noch Formsache. Mayrhofer wird damit Nachfolger des im Juni im Zuge der Chat-Affäre zurückgetretenen Wolfgang Brandstetter.
Mayrhofer ist Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Linzer Kepler-Universität (JKU) und seit Mai Ersatzmitglied des VfGH. Schon im Frühjahr war Mayrhofer, dessen fachliche und persönliche Eignung für den Richterposten von niemandem angezweifelt wird, der Wunschkandidat der ÖVP unter Kanzler Sebastian Kurz für den VfGH, auch jetzt ziehen die Grünen und Vizekanzler Werner Kogler mit. Mayrhofer ist außerdem ein enger Vertrauter und Ratgeber von Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (VP).
Das Nachsehen hatten die anderen Bewerber – etwa die Oberösterreicherin und JKU-Professorin Barbara Leitl-Staudinger, die seit 2011 Ersatzmitglied des VfGH ist und Brandstetter bisher vertrat.
Mayrhofer ist seit 1999 an der JKU tätig, seit 2016 Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, seit 2019 Dekan. Er leitet unter anderem das von ihm mit aufgebaute Linz Institute of Technology (LIT) Law Lab, ist Mitglied der Bioethikkommission im Kanzleramt und beriet das Gesundheitsministerium rechtlich in Corona-Fragen.
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Verweise auf einen alten OÖN-Artikel mit dem Titel "Stallgeruch im Staatsgerichtshof - wie Höchstrichter bestellt werden"
Eigentlich ist es demokratpolitisch unverständlich, dass die Legislative (Parlament) und die Exekutive (Bundepräsident) die Mitglieder der obersten Judikative (Gerichte) ernennen.
Ob da der Gewaltentrennung als tragendes Organisations- und Funktionsprinzip der Verfassung unseres Rechtsstaats tatsächlich immer Genüge getan wird ?
wer sollte denn Ihrer Meinung nach die obersten Richter sonst ernennen? Etwa das Volk per Direktwahl? Das scheint mir eher wenig praktikabel.
Na ja:
Wenn
-die Parteien nach ihrer Stärke im Parlament abwechselnd das Vorschlagsrecht hätten
- und die Funktionsperiode jedes/r Richters/Richterin auf maximal 12 Jahre, ohne Möglichkeit einer nochmaligen Ernennung, begrenzt wäre, würde das dem Rechtsstaat sicher gut tun.