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Neue Verordnung: Was sich im Arzneimittelgesetz ändert

Von nachrichten.at/apa, 31. August 2020, 17:48 Uhr

WIEN. Eine neue Verordnung des Gesundheitsministeriums erlaubt in der Coronakrise u.a. das Inverkehrbringen von Arzneimitteln über ihr Verfallsdatum hinaus.

Voraussetzung ist, dass der Bedarf danach und kein Risiko für die Patienten bestehen. Die neue Verordnung wurde im Rechtsinformationssystem der Republik (RIS) veröffentlicht und tritt morgen, Dienstag, bis Ende Februar 2021 in Kraft.

Besteht nachweislich Knappheit an einer Arzneispezialität, kann der Zulassungsinhaber beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen beantragen, dass er das Erzeugnis über das Verfallsdatum hinaus zur ausschließlichen Anwendung in Krankenanstalten in Verkehr bringen darf. Voraussetzung ist der Nachweis, dass damit keine Gefahr für Patienten einhergeht und der Bedarf nicht mit alternativen Produkten gedeckt werden kann.

Bei Knappheit wird weiters für die Abfüllung von medizinischem Sauerstoff die Nutzung anderer nicht dafür zugelassener Behältnisse möglich. Die Qualitätskontrollen bleiben aufrecht. Zudem wird das Arzneimittelgesetz im Punkt der klinischen Prüfung von Medikamenten an Personen in behördlicher Anhaltung geändert, die normalerweise verboten ist, im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 unter bestimmten Voraussetzungen aber nunmehr erlaubt wird. Davon betroffen sind u.a. Fälle von Anhaltungen nach dem Epidemiegesetz, die wegen einer Corona-Infektion ausgesprochen wurden, oder Personen in selbstüberwachter Heimquarantäne.

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5  Kommentare
5  Kommentare
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Gugelbua (33.009 Kommentare)
am 31.08.2020 18:57

der Schutz vor Nebenwirkungen ?😉

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.044 Kommentare)
am 31.08.2020 18:46

Was heißt das schon wieder?!?

"Zudem wird das Arzneimittelgesetz im Punkt der klinischen Prüfung von Medikamenten an Personen in behördlicher Anhaltung geändert, die normalerweise verboten ist,..."

Experimente an (hoffentlich freiwilligen), die in Anhaltung und Quarantäne sind?

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pinkpaul (382 Kommentare)
am 31.08.2020 19:12

@NEUJAHRS...
Ich wollte gerade sowas ähnliches schreiben. Es liest sich ungefähr so, als ob an Personen, die behördlich angehalten wurden, Versuchsmedikamente (Putin's Sputnik-5...), klinisch erprobt werden dürfen. Jeder festgesetzte Protestierer gegen Impfzwang könnte dann als Versuchskaninchen für eine klinische Impfstudie herhalten müssen...

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Gerd63 (7.789 Kommentare)
am 01.09.2020 10:51

Das klingt ja wirklich genauso.

Wenn's keine Freiwilligen gibt, werden Medikamente oder
Impfstoffe an Quarantänepatienten ausprobiert.

Hoffentlich wird diesmal der Verfassungsschutz etwas schneller aktiv.

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Gerd63 (7.789 Kommentare)
am 01.09.2020 10:53

Unter diesem Aspekt wird die Aussage von Kurz noch dramatischer

"Es wird keiner zum Impfen gezwungen"

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