Handelsgericht kippt Verbund-Preiserhöhung
WIEN. Das Handelsgericht Wien hat in erster Instanz die Preiserhöhung des teilstaatlichen Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022 gekippt. Der Verbund ergreift Rechtsmittel und erhöht im März erneut.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im im Auftrag des Sozialministeriums geklagt und erklärte, mit dem Urteil falle die Rechtsgrundlage für die seit Mai 2022 verrechneten erhöhten Tarife weg. Nach Ansicht des VKI sind die seit der Preiserhöhung auf Grundlage der Klausel verrechneten Entgelte im Ausmaß des entsprechenden Erhöhungsbetrags zurückzuerstatten. Der Verbund will das erstinstanzliche Urteil nicht akzeptieren und hat Rechtsmittel angekündigt.
Der Verbund hatte im März 2022 für seine Haushalts- und Gewerbekunden eine Preiserhöhung per 1. Mai 2022 angekündigt. Ende 2021 zählte der Verbund rund 450.000 Strom- und 80.000 Erdgaskunden. Beim Strom berief sich der Verbund auf eine Klausel, die auf den vom Börsenkurs abhängigen Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) Bezug nahm.
Preiserhöhung im März kommt dennoch
Für März hat der Verbund erneut eine Preiserhöhung angekündigt. Diese nimmt auf das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) Bezug und ist von dem Urteil nicht betroffen. Der Verbund teilt auch mit, dass an dieser Preiserhöhung festgehalten werde. Der Arbeitspreis für Bestandskunden mit Standardlastprofil im Haushaltssegment steigt dann auf 23,9 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh).
Die Preisanpassungsklausel war 2022 mit der Überschrift "Wertsicherung Arbeitspreis" versehen. Wie das Gericht entschied, konnten Verbraucher unter einer solchen Überschrift nicht erwarten, dass diese Klausel nicht dem Ausgleich der allgemeinen Inflation dienen soll, sondern eine Prognose des zukünftigen Großhandelspreises abbildet. Daher sei sie überraschend und nachteilig für die Kunden.
Keine "Zufallsgewinne"
Das Gericht führt auch aus, dass nach den gesetzlichen Vorgaben das ursprüngliche Wertverhältnis zwischen der Leistung des Unternehmens und der Geldleistung der Verbraucher möglichst korrekt beibehalten werden müsse und daher keine "Zufallsgewinne" zugunsten einer Vertragspartei ermöglicht werden sollen. Eine Klausel, die den ÖSPI als Berechnungsgrundlage für Preiserhöhungen des Arbeitspreises heranzieht, sei beim Verbund nicht sachgerecht, um die Verhältnismäßigkeit zwischen Leistung und Entgelt beizubehalten und somit unzulässig.
"Der Verbund tritt gegenüber Verbrauchern als Stromerzeuger und Versorger auf. Die Kunden haben bewusst nicht nur einen Stromhändler als Versorger gewählt, sondern ein Unternehmen, das angibt, den Strom selbst aus 100 Prozent Wasserkraft herzustellen. Es gibt daher keine sachgerechte Grundlage, warum der Verbund die Börsenpreise als Maßstab für eine - vermeintliche - Wertsicherung heranziehen können sollte", sagte VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller. "Wir fordern den Verbund auf, Rückzahlungen im Ausmaß des entsprechenden Erhöhungsbetrages an Betroffene vorzunehmen."
Die Argumentation will man bei dem Energieversorger nicht gelten lassen. Schon in den vergangenen Monaten wurde darauf verwiesen, dass der Verbund Teilnehmer auf einem internationalen Markt sei und zu internationalen Preisen einkaufe. Die Eigenerzeugung aus Wasserkraft bedeute nicht, dass es keinen aktuellen Stromzukauf gebe.
Jetzt ist er weg der Grinser vom Strugl
<Ein Unternehmen das angibt Strom aus 100 Prozent> erneuerbaren Quellen zu verkaufen>
Ziehen wir gemeinsam den GrünStromproduzenten den Stecker
Wider den Wucher¡
Nicht rechtskräftig.
Was widerspricht den Forumsregeln,
wenn ich Herrn Strugl wegen seine Aussehens ganz in weiß,
als Weißkopfgeier bezeichne ?
Na ja, und daß Männer, die sich in diesem Alter
einen Bart wachsen lassen, eine Huscher haben,
ist psychologisch erwiesen.
Und daß der Verbund Geldgierig ist,
hat sogar das Gericht gerade bestätigt.
Uns wäre das wahrscheinlich gar nicht aufgefallen,
wenn sich der Strompreis nur verdreifacht hat.
Weiß jemand, ob das die FLOAT-Tarife auch betrifft?
Ich bin dummerweise 2019 auf einen solchen umgestiegen.
"Das Gericht führt auch aus, dass nach den gesetzlichen Vorgaben das ursprüngliche Wertverhältnis zwischen der Leistung des Unternehmens und der Geldleistung der Verbraucher möglichst korrekt beibehalten werden müsse und daher keine "Zufallsgewinne" zugunsten einer Vertragspartei ermöglicht werden sollen. Eine Klausel, die den ÖSPI als Berechnungsgrundlage für Preiserhöhungen des Arbeitspreises heranzieht, sei beim Verbund nicht sachgerecht, um die Verhältnismäßigkeit zwischen Leistung und Entgelt beizubehalten und somit unzulässig."
Das betrifft m.E. daher alle Tarife, die gegen diese Auffassung verstossen.
Der Staat hat 51% am Verbund somit in Schwarzer Hand
warum macht der Besitzer nichts?
gewollt von der ÖVP?
Laut Aktionärsrecht kann man Gewinne "der anderen Gesellschafter" nicht schmälern, wurde gesagt. Dann ist AG die falsche Gesellschaftsform und private Beteiligungen sowieso.
Brauch ich auch nicht.
Ich erhöhe die Preise nicht und schmäler dadurch den Gewinn der ganzen AG.
somit müsste das mit dem Recht vereinbar sein.
Vielleicht gewollt von der VP
in jedem Fall
ermöglicht durch die G. Partei
Wider die 🫒
In schwarzer - in Wien in Roter und in Wels in Blauer Hand.. keine der 3 Parteien hat hier im Sinnen des Volkes=Eigentümer gehandelt..bzw. Handelt immer noch nicht..bin gespannt wie die Energie AG und EWW .. und viele weitere damit umgehen…
Dieser Verbund ist ein Verbrecher-Verein.
Wasser fließt kostenlos, Wind weht kostenlos und die Sonne scheint kostenlos.
Und trotzdem orientieren sich beim Strompreis (erzeugt aus Wasser, Sonne und Wind), am Gaspreis.
Aber was juckt den Strugl schon der Strompreis, bei einem jährlichen Verdienst von 1,2 Mio. €...
Die Kunden müssen ihr umsonst bezahltes Geld wieder zurückbekomen!
Diese Frage stellt mein HAUSVERSTAND schon lange. In meinem Verbund Vertrag steht 99,5 % Wasserkraft und 0.5% sonstige Öko- Energie. Sich dann auf den Gaspreis zu berufen ist doch Betrug am Kunden und keine Vertragstreue!
Mutige Leute, diese Strugls. Ich, hätte vor dem Volkszorn Angst.
Dann müsste doch das Gleiche auch für die OÖ Energie AG gelten? Oder sehe ich das falsch? Hat noch jemand eine Erhöhung des Gaspreises um 500%!! oder ist das nur uns "passiert"?
Hab ich - um das 4,4 fache!!!
Ich zahl jetzt mehr MWST., als früher für das ganze Gas
Die Energie AG juckt aber das nicht! Den Achleitner (als Miteigentümer) auch nicht
Danke für deine Antwort! Ich dachte schon, wir wären die Einzigen! Beteiligst du dich auch an einer Sammelklage?
Typische Ö V P
Ist das Urteil bereits rechtskräftig, was müssen geschädigte Kunden tun?
Idealerweise müsste das Gericht den Verbund beauftragen, von sich aus alle Kunden anzuschreiben und rückzubuchen.
An Dekadenz nicht zu überbieten.
Staatlich unterstützter Betrug.
Machen Gewinne, dass sich die Balken biegen und die Kunden können sich zum Teil nicht mehr das Essen leisten, wenn sie es warm haben wollen.
Mehr kann man da nicht sagen.
Unsere Politiker arbeiten wirklich für das Volk!
Ich bin zum Verbund gegangen, weil 100% Wasserkraftwerk und die Sonne schickt keine Rechnung. Wenn ein Familienmitglied dort der Chef ist hätte ich es mir ja denken können. Unter Basti hätte es das nicht gegeben.
Wenn meine Gage als Generaldirektor vom Umsatz abhängen würde,wäre ich auch für eine kräftige Preiserhöhung, auch wenn alles aus 100 % Wasserkraft ist,da ich ja so super wirtschafte und dem kleinen Bürger das Geld unverschämt aus der Tasche ziehe.
Es ist einfach eine Frechheit, aber wir sind es ja gewohnt angelogen zu werden .
Wie sagt er immer, Einkaufspreise steigen und steigen und der Gewinn einvielfaches mehr
,das denkt er sich!
Gratulation Herr Generaldirektor!
Bin enttäuscht!
Er gibt keine Stellungnahme zu einem laufenden Verfahren.
Der zum Verbund abgeschobene Strugl.
Ich denke, es fehlt ihm halt am nötigen Verbund im Hirn,
diese Abzocke zu kommentieren.
Etwa: " Man wird's doch noch probieren dürfen!"
"Der zum Verbund abgeschobene Strugl."
Das war es einigen wert, damit nicht (der damals aus der Spitzenpolitik scheidende) Christian Kern zum Zug kommt.
Die Frage ist,
was hat den Strugl für diesen Posten qualifiziert ?
Wieso qualifiziert ?
Das war das Trostpflaster, weil er gegen den Stelzer
nicht LH geworden ist ?
Im wiki nachzulesen:
Leben
Michael Strugl besuchte das Stiftsgymnasium Kremsmünster, wo er 1981 maturierte, studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz und wurde 1983 Mitglied der katholischen Studentenverbindung KaV Austro-Danubia Linz im ÖCV. Zudem absolvierte er in den Jahren 2000 und 2001 ein Master-Studium an der Wirtschaftsuniversität Toronto. Nach einer Journalistenausbildung in der Oberösterreichischen Wirtschaftskammer war er von 1987 bis 1995 Pressereferent der Oberösterreichischen Volkspartei. 2013 promovierte er in Linz zum Doktor der Wirtschaftswissenschaften.[4] Von Dezember 2010 bis April 2019 war er Obmann des von ihm gegründeten oberösterreichischen Think Tanks ACADEMIA SUPERIOR – Gesellschaft für Zukunftsforschung.[5]
M.E., der Prototyp des Apparatschik, oder?
Zu seinem Doktorat könnte uns sein Doktorvater
Herr Prof. Schneider vielleicht Näheres sagen.
Kapier ich nicht, Strugl war ja dem VP-Stelzer bei der LH-Nachfolge im Weg.
Deshalb wurde er ja weggelobt und hat jetzt mit Sicherheit einen einträglicheren und weniger aufreibenden Posten! Allerdings ist er sichtbar gealtert.
Hoffentlich muss der Vorstandschef Strugl, ehemals OÖVP Politiker und Landesrat, zurücktreten! Grund genug wäre es jedenfalls um hier Verantwortung einzufordern.
Mit welcher Begründung sollte er zurücktreten?
Weil er unsympathisch ist?
Das war er unabhängig davon bereits vorher. 😂
Der wollte einst gar Landeshauptmann werden und gab sich auch mit einem Superresort nicht zufrieden. Meiner Meinung nach ist es vollkommene Selbstüberschätzung.
Wenn hier schon über Strugl diskutiert wird:
Er wäre mir als LH zehn Mal lieber gewesen. Aber Pühringer hat halt den Stelzer auf den Thron gehoben - warum auch immer?
.. und wie leben.. Doch noch in einem
Rechtsstaat… gut zu sehen das sich der Weg vor Gericht noch als erfolgreich beweist..
Bin gespannt auf die ersten Klagen wegen den Fördercalls bei PV.. diese diskriminierende Regelung hat auch Potenetial… vielleicht das erste mal konkret mit verantwortlichen Politikern
Endlich einmal ein Gerichtsentscheidung, die auch mit dem Hausverstand korreliert.
Bei ausschließlich eigener Wertschöpfung kann man nicht die externe Marktpreise für eine Teuerung heranziehen und das Wertanpassung nennen, sondern müsste die gestiegenen Herstellkosten ansetzen.
Interessant, wobei die eine oder andere Argumentation nicht nachvollziehbar ist.
Der Energiesektor wurde um die 2000er Jahre liberalisiert (also re-reguliert), das war ein gewolltes politisches Projekt.
Bedeutet, dass Elektrizitätsunternehmen seitdem für den Markt produzieren, und nicht mehr für sich selbst.
Nochmal, es wurde ein Markt geschaffen, und qua Regulierung festgelegt, dass für diesen Markt produziert werden soll.
Der Strompreisindex (ÖSPI) dürfte daher passend sein, denn es geht ja eben darum, genau für den Markt der dadurch abgebildet wird zu bedienen.
Ob das nun eine "Wertsicherung" oder eine "Indexanpassung" genannt wird sei mal dahingestellt und ist eine Wortklauberei.
Diese Wortklauberei geht aber in Richtung einer Täuschung der Konsumenten.
Darum geht es.
@USER_UNSER
Was Sie aber vergessen haben:
Der Verbund hat aber auch einen Versorgungsauftrag!
diese politisch geduldete Abzocke ist eine Riesenschweinerei, daß dazu die ehemaligen Kurzjünger nichts zum Sagen haben verwundert nicht, aber daß die ehemalige Arbeiterpartei -gemeint die SPÖ - auch nichts sagt, muß man nicht verstehen.
Die Verbund Abzocke ist die größte Schweinerei seit langem und alle Politiker schweigen brav dazu, weil man den Spätzl nicht anpatzen will.
Was sagt Herr Stelzer dazu? Warum schweigt der Landehauptmann bei so wichtigen Themen.
Inwiefern soll oder darf sich ein LH einmischen?
Oida?
Der Abzockversuch ist beim Verbund ganz offensichtlich. Ein Gefühl, dass einem bekannt vorkommt, geht man in den Supermarkt.....
Abwarten, es ist noch nicht rechtskräftig. Auch wenn vieles für die Argumente des Handelsgerichts zutreffend ist, da findet sicher ein Firmenanwalt wieder ein Schlupfloch.
Da es um Konsumentenschutz geht, und nicht um Geschäfte zwischen Kaufleuten, wird das eher schwer.
Ihr Wort in Gottes Ohr!