AK erkämpfte 34.000 Euro für Staplerfahrer
LINZ. Weil er einmal falsches Material aus dem Lager in die Produktion geliefert hatte, wurde ein Staplerfahrer aus dem Bezirk Braunau fristlos entlassen. Er verlor auch mit sofortiger Wirkung seine Dienstwohnung - und das nach mehr als 23 Dienstjahren für ein und dieselbe Firma.
Aus Sicht der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich erfolgte die Entlassung zu Unrecht. "Fehler können passieren. So etwas rechtfertigt aber nicht diesen drastischen Schritt des Arbeitgebers", sagt Johann Kalliauer, Präsident der Arbeiterkammer. Darum nahm ein Rechtsexperte der AK Braunau Kontakt mit der Firma auf und wies sie darauf hin, dass die Entlassung ungerechtfertigt und zu spät ausgesprochen worden sei. Die AK forderte offenen Lohn und Urlaub, das anteilige Weihnachtsgeld, die Abfertigung sowie eine Kündigungsentschädigung ein. Das ließ die Firma mit Sitz in Wien und Produktion in Braunau vorerst kalt - sie reagierte nicht einmal auf die Intervention. "Wenn Unternehmen sich weigern, ihre Beschäftigten korrekt zahlen, müssen wir eben für unsere Mitglieder vor Gericht gehen", sagt Kalliauer.
Genau das tat die AK Braunau: Sie klagte die offenen Ansprüche vor Gericht ein und hatte damit Erfolg. Die Entlassung wurde in eine Kündigung umgewandelt, der Arbeiter bekam mehr als 34.000 Euro nachgezahlt. Und er durfte noch so lange in der Dienstwohnung bleiben, bis er eine neue Bleibe gefunden hatte. Denn in der schriftlichen Vereinbarung über die Benützung der Dienstwohnung war klar festgehalten worden, dass der Beschäftigte ein Benützungsrecht bis drei Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses habe.