Anlagefirma KitzVenture: Oberster Gerichtshof hob Schuldspruch auf
INNSBRUCK. Der Geschäftsführer der Tiroler Firma hatte gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt.
Das Strafverfahren rund um die Anlagefirma KitzVenture aus Innsbruck geht in eine zweite Runde. Das Urteil gegen Geschäftsführer Patrick Landrock wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) nach einer Nichtigkeitsbeschwerde aufgehoben. Er war im September 2023 wegen Vortäuschens der Zahlungswilligkeit und -fähigkeit schuldig gesprochen und zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt worden: Er soll Medienunternehmen zu Werbeeinschaltungen verleitet haben.
Das Verfahren muss nun neu aufgerollt werden. Anwalt Norbert Wess will für seinen Mandanten einen Freispruch erwirken. Vom Vorwurf, Anleger mit der Werbung für Investments mit 9,75 Prozent Zinsen geschädigt zu haben, wurde der Geschäftsführer bereits in der Hauptverhandlung 2023 rechtskräftig freigesprochen. Auch ein weiterer Angeklagter wurde damals freigesprochen.