Prämie rückerstattet
LINZ. Generali-Versicherung änderte Fonds, AK klagte.
Im September 2012 schloss Herr L. aus Rohrbach bei der Generali Versicherung die fondsgebundene Lebensversicherung Future Invest ab. "Das Produkt war eine Art Garantiefonds in der Hülle einer Lebensversicherung", erklärt Konsumentenschützerin Ulrike Weiß. Im März 2017 wurde der Versicherungsnehmer informiert, dass die vertraglich vereinbarte Höchststandsgarantie künftig entfalle. Herr L. war damit nicht einverstanden und verlangte daraufhin die Rückabwicklung des Vertrags, weil er das Risiko finanzieller Einbußen nicht tragen wollte. Dies blieb jedoch ohne Erfolg. Daraufhin wandte er sich an die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich. "Die Änderung des Fonds war aus unserer Sicht eine unzulässige Leistungsänderung", sagt Weiß. Nachdem eine außergerichtliche Lösung scheiterte, reichte die AK Klage ein. Daraufhin bezahlte die Generali Versicherung die eingeklagten Prämien inklusive vier Prozent Zinsen zurück – in Summe 7212 Euro.
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