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WKStA ermittelt nun auch wegen Corona-Hilfen gegen Benko

Von nachrichten.at/apa, 29. November 2024, 16:14 Uhr
Rene Benko Bild: APA/EXPA/JOHANN GRODER

WIEN. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen den Tiroler Großinvestor René Benko nun auch wegen des Verdachts, er habe Coronaförderungen missbräuchlich verwendet.

Es geht um Förderungen für das als Hotel gewidmete "Chalet N" am Arlberg. Die WKStA hat den Verdacht, dass die Immobilie von Benko vor allem privat genutzt wurde, die dafür gezahlten Corona-Hilfen daher nicht fließen hätten dürfen, bestätigte die WKStA einen ORF-Bericht.

Privates Feriendomizil 

Die WKStA hat den Verdacht, dass das Chalet N "hauptsächlich" als Unterkunft für Benko und seine Geschäftspartner diente und daher keine Covid-Förderungen hätte beziehen dürfen. Die Fördergelder seien insbesondere zur Finanzierung der privaten Lebensführung Benkos, zur Abgeltung von Aufwendungen anderer Signa-Unternehmen und für Einladungen prominenter Gäste verwendet worden, statt für die Bezahlung arbeitslos gewordener Hotelbeschäftigter. In Summe ermittelt die WKStA damit gegen Benko wegen des Verdachts auf schweren Betrug, Bestimmung zur Untreue und Förderungsmissbrauch.

"Wir konnten bereits vor 1,5 Jahren mit zahlreichen Quellen belegen, dass das Lecher Chalet weniger als Hotel, sondern mehr als privates Feriendomizil von Benko, seiner Familie und seinen Gästen genutzt wurde. Benko war wohl selbst sein bester Gast und trotzdem hat er COVID-Wirtschaftshilfen in Millionenhöhe für das Chalet N kassiert", kritisierte die Grüne Abgeordnete Nina Tomaselli in einer der APA vorliegenden Reaktion.

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1  Kommentar
1  Kommentar
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Philantrop_1 (438 Kommentare)
vor 41 Minuten

Wieso wählen wir immer wieder jene, die Gesetze beschießen, laut denen solche "Ehrenwerte" unrechtmäßig aus bereits maroden Unternehmen abgezogene Millionen über Privatstiftungen auf irgendwelche unauffindbare Konten verschieben dürfen?

Es liegt an unseren Volksvertreter:innen, solche Gesetze zu ändern und die Täter zu zwingen, diese Gelder zurückzuerstatten oder in Beugehaft o. dgl. zu kommen, bis sich wieder erinnern, wo das Diebsgut liegt!

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