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Handelsgericht verurteilt "Krone"-Kolumnist Jeannee

Von nachrichten.at/apa, 12. August 2020, 13:06 Uhr
Michael Jeannee  Bild: (APA/HERBERT PFARRHOFER)

WIEN. Jeannee hatte "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk in seiner Kolumne unter anderem als "verderbte Figur" bezeichnet.

Die "Krone" muss einen Widerruf veröffentlichen und die Prozesskosten zahlen, berichtete der "Falter" am Mittwoch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Jeannee verglich Klenk im vergangenen September in seiner "Krone"-Kolumne mit Liste-Jetzt-Gründer Peter Pilz und schrieb unter anderem, dass der Politiker "ein Selbstverliebter", "ein gefährlicher Diffamierer", "ein Meister zwielichtiger Tricks", "ein Schmutzkübel- und Anpatzerchef" und "eine verderbte Figur" sei. Über Klenk schrieb Jeannee: "Sie sind der Pilz unter den Journalisten. Ein Getriebener, ein Selbstverliebter, ein Diffamierer, ein Möchtegern-Star usw." Der "Falter" hatte zuvor über die Wahlkampfkosten der ÖVP berichtet.

"Offensichtliches Ziel war es, den Kläger herabzusetzen und zu beleidigen, da der Erstbeklagte durchaus in der Lage ist, seinen gewaltigen Wortschatz auch in gepflegterer Form einzusetzen. Eine 'Pressefehde' zwischen dem Kläger und dem Erstbeklagten vor Erscheinen der inkriminierten Veröffentlichung konnte im Beweisverfahren nicht festgestellt werden", heißt es im Urteil des Handelsgerichts.

Klenk klagte Jeannee sowohl straf- als auch handelsrechtlich. Das Straflandesgericht verurteilte Jeannee bereits im März nicht rechtskräftig, allerdings nur in einem Punkt, wegen der Schmähung "verderbte Figur". Der "Falter" erhob Berufung.

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21  Kommentare
21  Kommentare
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Lamborghini44 (1.972 Kommentare)
am 12.08.2020 19:56

Ja ja dieser Jannee, verfasst seine Kolumnen angeblich nur unter Alkohol Einfluss, das wäre doch ein Milderungsgrund gewesen.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (28.763 Kommentare)
am 12.08.2020 16:39

Des Pickerl bleibt:

┌──────────────────┐
│KEINE POST VOM JEANEE ! │
└──────────────────┘

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 12.08.2020 16:28

Ist "Verdorbenheit" nicht eine Grundvoraussetzung für einen "guten" Journalisten?

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 12.08.2020 16:54

Nur in ihrem Milieu und bei den "Journalisten" die man bei Ihnen zur "Wahrheitspresse" zählt.

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hasta (2.938 Kommentare)
am 12.08.2020 15:57

Ein Streit unter "Schmierfinken" ist bei Gericht gelandet.

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 12.08.2020 16:57

Investigativ-journalist vs. Schmierfink

vergleichbar mit:

Golf-Profi vs. Schlamm-Catcher vom Heumarkt

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fastlinzer (990 Kommentare)
am 12.08.2020 15:44

Wer Hr. Jeannee ist? Er war der Hausmeister einer kurzzeitigen Show „die große Chance“

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 12.08.2020 16:35

Mit diesen Post kann man Sie nicht belangen, weil Ihr Wortschatz eher im niedrigen Niveau zu finden ist.

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Hans1958 (3.219 Kommentare)
am 12.08.2020 13:57

Den Schaneee kann man doch nicht mehr ernst nehmen...

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( Kommentare)
am 12.08.2020 13:46

Wo jaennee recht hat, hat er recht. Der faserschmeichler vom falter verträgt eben keine Kritik.

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 12.08.2020 13:55

Sie lieben die Lüge und die Verleumdung....

.. naja- wer's mag (oder nötig hat)....

Wenn er recht hätte, wäre er nicht gerade zum zweiten mal deswegen verurteilt worden.

P.S.. Aber als letzte verbliebene Strache-Verliebte können Sie da natürlich auf ein gewisses Verständnis hoffen.

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herst (12.909 Kommentare)
am 12.08.2020 13:37

Jeannee
Eine der widerwärtigsten Figuren unter den Journalisten.

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 12.08.2020 13:46

Das Foto erinnert mich irgendwie an U. Stenzel.....

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handycaps (2.349 Kommentare)
am 12.08.2020 14:03

Beide vom Suff gezeichnet und die besten Zeiten sind schon längst vorbei!

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gutmensch (16.912 Kommentare)
am 12.08.2020 14:08

Haben die beiden jemals gute Zeiten gehabt?

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Schuno (6.781 Kommentare)
am 13.08.2020 11:06

Finden Sie Ihren Kommentar weniger beleidigend als den Kommentar von Jeannee?

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Schuno (6.781 Kommentare)
am 13.08.2020 11:07

War an Herst gerichtet

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Elmec444 (503 Kommentare)
am 12.08.2020 13:34

Nun das Gericht hat die Beschimpfungen des "Schanne" nicht als Lapalie eingestuft. Sonst gäbe es ja keine Verurteilung.
Filibustern sollte den Beleidigten überlassen ob der Rechtsmittel einlegt.
Und Schanne beurteilt ständig ungefragt andere Menschen. Das macht ihn für mich nicht sympathisch.

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filibustern (678 Kommentare)
am 12.08.2020 13:27

Nicht, dass der Herr Jeannee nicht schon Erfahrung mit Widerrufen hätte. War er es doch, der seinem damaligen Herausgeber den bis dahin (und bis heute) umfangreichsten Widerruf in der österreichischen Pressegeschichte eingebrockt hat. Aber den "Schanne", wie ihn seine durchaus vorhandene Fangemeinde zu nennen pflegt, wegen so einer Lappalie vor den Kadi zu zerren, ist schon ein wenig ungewöhnlich. So wehleidig hätte ich die Falter-Jungs nicht eingeschätzt. Und die Urteilsbegründung ist sowieso der absolute Hammer. Weil also Jeannee über einen umfangreichen Wortschatz verfügt, darf er den Klenk nicht "verderbte Figur" nennen. Heißt das im Umkehrschluss, dass ich jemanden nur mehr einen Trottel nennen darf, wenn ich in der Lage bin nachzuweisen, dass mir kein anderes Schimpfwort mehr einfällt?

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mehlknödel (3.735 Kommentare)
am 12.08.2020 14:37

Kinderschänder soll man sich unterschwellig bezeichnen lassen und deswegen nicht gleich angerührt sein?

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mehlknödel (3.735 Kommentare)
am 12.08.2020 14:49

Korr. : Als einen, der Frauen sexuell belästigt, soll man sich unterschwellig bezeichnen lassen und deswegen nicht gleich angerührt sein?

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