Nach Kärnten-Wahl: BZÖ-Einspruch gegen Mandatsverlust wohl chancenlos
KLAGENFURT. Der angekündigte Einspruch des Kärntner BZÖ gegen das Ergebnis der Kärntner Landtagswahl vom Sonntag dürfte chancenlos sein. Bei Ablehnung durch die Landeswahlbehörde bleibt noch die Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof.
Nach Zählung der Wahlkarten ist ein Mandat vom BZÖ zu den Grünen gewandert, ausschlaggebend war eine einzige Stimme.
Im Bezirk St. Veit an der Glan hatte jemand BZÖ angekreuzt, das Vorzugsstimmenfeld allerdings mit einer Karikatur versehen. Der Wählerwille sei laut Petzner aber deutlich erkennbar gewesen. Was die Karikatur darstellt, wollte Petzner nicht konkret verraten - diese sei nämlich "nicht jugendfrei". Gut informierten Kreisen zufolge soll es sich um einen gezeichneten Penis gehandelt haben.
BZÖ-Geschäftsführer Stefan Petzner behauptet nun, dass Stimmzettel, die eigentlich seiner Partei zuzuordnen wären, für ungültig erklärt worden seien und fordert eine Nachzählung. Problematisch dürfte dabei aber die Erfüllung des Paragraph 84, Absatz 2 der Landtagswahlordnung sein. Darin heißt es: "In den Einsprüchen ist hinreichend glaubhaft zu machen, warum und inwiefern die ziffernmäßigen Ermittlungen der Landeswahlbehörde nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechen. Fehlt diese Begründung, so kann der Einspruch ohne weitere Überprüfung abgewiesen werden."
Bei Ablehnung bleibt noch Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof
Der angekündigte Einspruch des Kärntner BZÖ gegen das Ergebnis der Kärntner Landtagswahl vom Sonntag dürfte chancenlos sein. Die Landeswahlbehörde tagt am Donnerstag, allgemein wird mit einer Ablehnung der BZÖ-Forderung nach einer Neuauszählung der Stimmen gerechnet. Blitzen die Orangen bei der Behörde ab, bleibt ihnen theoretisch noch die Möglichkeit einer Wahlanfechtung beim Verfassungsgerichtshof.
Kann das BZÖ nun entsprechende Unterlagen vorweisen, könnte es sich dabei nur um inkriminierte Stimmzettel handeln, hieß es aus der Landeswahlbehörde. An Stimmzettel der Wahl kann man aber nur widerrechtlich gelangen, Fotos von Stimmzetteln mit unanständigen Zeichnungen darauf dürften nicht genügen, denn es ist fast unmöglich nachzuweisen, dass es sich dabei um echte Stimmzettel gehandelt hat. Zudem wäre auch dann zu überprüfen, wie die Orangen an die Stimmzettel gelangt sind.
ist auch eine Beleidigung der "karikierten" Partei und somit auch Respektlosigkeit gegenüber Wahlen - daher ist ein Wähler diesen Schlages nicht ernst zu nehmen und so ein Stimmzettel nicht gültig
....zu nehmen?
es sind 90% der österreicher nicht ernst zunehmen, also müßten alle diese stimmezettel als ungültig erklärt werden.
da nehme ich diesen herrn oder dame noch ernster als alle anderen wähler.
und ein klar erkennbar gezeichneten Penis... Things that make you go hmmmmmmmmmmmmm!
"Man kann, wenn sie Bericht erstatten, sofort wer sie besticht erraten!"
Zwei Jahre Rot-Grün und die Kärtner sehnen sich nach den blauen Nepochanten!
...wär es moderne Kunst und zählte doppelt!
könnte hinkommen, denn im zweiten jahr kommen die dicken steuererhöhungen.
müssens die Kohle wieder hereinbringen die die blauen so brav hinausgeschmissen haben
Bei jeder Lantagswahl wird eine Landes-Bezirks-Gemeinde und Sprengelwahlbehörde angelobt die sich aus allen Wahlwerbenden Parteien zusammensetzt.
Diese Sprengelwahlbehörde hat die Gültigkeit der Stimmzettel zu prüfen,ist ein Stimmzettel nicht eindeutig gezeichnet, so das der Wählerwille nicht deutlich ersichtlich ist, so muß der Wahlleiter im Sprengelwahllokal darüber abstimmen lassen.
Es ist anzunehmen, dass sich der BZÖ Sprengelwahlhelfer bei diesem Stimmzettel der Mehrheit angeschlossen hat, ansonsten wird es mit einem Vermerk portokolliert.
"ansonsten wird es mit einem Vermerk portokolliert." - ansonst häts die Partei nicht erfahren und häts keinen Einspruch gegeben.
alles nur nicht RotGrün.....eine gruselige Vorstellung
kleinkariert und peinlich.
Wenn man verloren hat hat man verloren, so ist es mal.
An sich arbeiten und den Wählerwillen akzeptieren ist wohl nicht ihre Stärke.
In die Hände spucken und was tun damit es bei der nächsten Wahl besser aussieht scheint denen noch nicht eingefallen zu sein.
Was jetzt - den Wählerwillen akzeptieren, oder manche Stimmen weniger gelten lassen, als andere?
Beim Schnapsen gewinnt, wer zuerst mind. 66 hat. Deine Forderung bedeutet, dass dein Lieblingsspieler mit 65 auch schon genug hat - kleinlich!
eine clownase oder auch ein abgeschnittnener zehennagel ist, dann finde ich das überaus ... passend!
Geklärt haben, ob die Stimme gültig ist oder nicht. Das Recht hat er, ob Schönling oder nicht.
Deine "Überkorrektheit" ist krankhaft, würden nur die Politiker dem Volk mal Rechte zugestehen!
auch wenn man BZÖ ist, muss man sich nicht alles gefallen lassen. So lange auf einem Wahlzettel der Wählerwille klar erkennbar ist, ist es völlig egal, was sonst noch oben steht und eine Karikatur kann das Kreuzchen am richtigen Platz nicht ungültig machen. Es gibt eine Wahlordung und da sind alle Beispiele angeführt, damit sich die Leute, die die Stimmen auszählen orientieren können, auf welchen Stapel ein Stimmzettel kommt: gültig oder ungültig. Und wenn das nicht klar ist, dann muss die Wahlkommission klären, was
Sache ist.
Petzner hin oder her, Wahlordnung ist Wahlordnung und daran haben sich alle zu halten, auch in Kärnten und auch wenn man einen Stimmzettel zu ungunsten des BZÖ verwerten könnte. Schön bei der Wahrheit bleiben, dann passt's, anderenfalls ist der Eid auf die Landesverfassung eine Farce!!! und den muss jeder ablegen, also meine Herrschaften tretet zusammen und überprüft gemeinsam strittige Stimmzettel
Die Zeichnung auf dem Stimmzettel ist sittenwidrig und dieser daher auszuscheiden. So schaut es aus !
Nächstens schei..n die Leute auf die Stimmzettel ?
auf einem Wahlzettel macht diesen ungültig??!! Wo bitte steht das in der Kärntner Wahlordnung und wenn das wo steht, wer bestimmt, was sittenwidrig ist?? Ich bin ja lernfähig und daher hätte ich das gerne gewusst. Bitte um Aufklärung
Wenn in den rechtskatholischen OÖN bereits der Ausdruck Zumpferel sittenwirdrig ist dannist ist es die Darstellung desselben auf den Stimmzettel dieser Republik schon lange.
samma schmähstad wordn??? Behauptungen aufstellen, diese aber nicht begründen können ist schwach.
Ich glaub´ nichtt ,dass ich meine Meinung vor Ihnen rechtfertigen muss! Des Rest , ob sittenwidrig oder nicht regelt das Kärtner Wahlgesetz und sonst niemand.
noch alles ?