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Ausgebüxte Kalbinnen im Innviertel erschossen: Kein strafrechtlicher Tatbestand erfüllt

Von Thomas Streif, 07. August 2024, 07:16 Uhr
Ausgebüxte Kalbinnen erschossen: Kein strafrechtlicher Tatbestand erfüllt
Sechs ausgebüxte Kalbinnen wurden erschossen, sechs konnten wieder eingefangen werden. Bild: VOLKER WEIHBOLD

MÖRSCHWANG/RIED. Das Abschießen sei laut Staatsanwaltschaft nach Rücksprache und auf Anweisung des Eigentümers erfolgt. Offen ist, wer das Stalltor des Landwirts manipulierte.

Aufregung um insgesamt zwölf entlaufene Kalbinnen gab es Mitte Juni in der Gemeinde Mörschwang. Laut einem Bericht des Mediums "Mein Bezirk" vom 18. Juni soll der Besitzer der Kalbinnen unter anderem Jäger zu Hilfe gerufen haben, auch die Bezirkshauptmannschaft Ried wurde verständigt.

Laut dem Bericht soll es auch eine WhatsApp-Nachricht an umliegende Jagdleiter gegeben haben. Sechs der zwölf Tiere konnten wieder eingefangen werden. Dem Bericht nach soll es eine Nachricht gegeben haben, wonach die anderen Kalbinnen, sollten diese gesichtet werden, geschossen werden dürften. Die Nachricht sei auf Wunsch des betroffenen Landwirts verfasst und abgeschickt worden.

Fall für Staatsanwaltschaft

Der Vorfall beschäftigte auch die Staatsanwaltschaft Ried, wie eine Anfrage der OÖNachrichten bei Pressesprecher Alois Ebner ergab. "Der Sachverhalt stellte sich für uns so dar, dass am 12. Juni ein bisher unbekannter Täter das Stalltor in Mörschwang manipulierte, wodurch insgesamt zwölf Kalbinnen entlaufen konnten", sagt Ebner.

Das Einfangen der Tiere habe sich als sehr schwierig dargestellt, da die Kalbinnen sehr nervös und aufgeschreckt gewesen waren. "Gefahr bestand vor allem deshalb, weil die Kalbinnen immer wieder im Bereich der Bundesstraße und der Bahngleise unterwegs waren", sagt Ebner und fügt hinzu: "Weil Gefahr in Verzug war, verfügte der Besitzer schließlich, dass die Tiere geschossen werden dürfen. Aufgrund dessen wurden einige Kalbinnen von einem Tierarzt und einem Jäger erlegt."

Ein strafrechtlicher Tatbestand sei dadurch nicht erfüllt worden. "Das Abschießen erfolgte schließlich nach Rücksprache und auf Anweisung des Eigentümers", sagt der Mediensprecher der Rieder Staatsanwaltschaft.

Ermittelt werde aber noch gegen jene bisher unbekannte Person, die offenbar das Stalltor des Landwirts manipuliert haben dürfte, so Ebner.

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Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif
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3  Kommentare
3  Kommentare
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betterthantherest (35.624 Kommentare)
vor 30 Minuten

Da ist die Befereiungsaktion der Tierschützer nach hinten los gegangen.

Na sowas.

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RainerHackenberg (1.913 Kommentare)
vor 35 Minuten

da hatten die Kalbinnen sicherlich einen schöneren Tod als im Schlachthof

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Philantrop (546 Kommentare)
vor 41 Minuten

Dafür hat die Staatsanwaltschaft Energie genug - wenn diese Rinder sowieso im Schlachthof getötet worden wären.

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