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Gallneukirchen beschließt Preisdeckel für neues Bauland

Von Christian Diabl, 31. Juli 2023, 18:52 Uhr
Wer folgt Gisela Gabauer? Vier rittern um Gallneukirchens Bürgermeisteramt
Bürgermeister Sepp Wall-Strasser spricht von einem Vorzeigemodell für andere Gemeinden. Bild: privat

GALLNEUKIRCHEN. Der Gallneukirchner Gemeinderat hat in der letzten Sitzung vor der Sommerpause ein bemerkenswertes Paket beschlossen.

Künftig gelten für eine Umwidmung von Grün- in Bauland strenge Kriterien – sowohl für den Gemeinderat, der eine Umwidmung beschließen muss, als auch für den Widmungswerber, der von einer solchen profitiert.

Acht Kriterien für eine Umwidmung

Da sind zum einen insgesamt acht Kriterien, die sich der Gemeinderat selbst auferlegt hat. Eine Zustimmung soll es demnach nur mehr geben, wenn primär Baulücken geschlossen werden, sich die Fläche in Zentrumsnähe befindet, der Bau mit einer geordneten Siedlungsentwicklung vereinbar und die technische Infrastruktur (z.B. Kanal) sowie ein Öffi-Angebot in unmittelbarer Nähe vorhanden sind. Zudem sind bei verdichtetem Wohnbau ein Mobilitätskonzept, Rad- und Fußverbindungen ins Zentrum bzw. zu Öffi-Haltestellen erforderlich. Grünzüge, Freizeitwege und die Durchwegung müssen gesichert sein. Zumindest fünf dieser Kriterien müssen erfüllt sein.

Vorkaufsrecht für Gemeinde

Weiters wurde festgelegt, dass bei sämtlichen Neuwidmungen von Grün- in Bauland künftig vom Widmungswerber ein Optionsvertrag mit der Stadtgemeinde Gallneukirchen unterzeichnet werden muss. Darin wird laut einer Aussendung der Baulandpreis mit 190 Euro pro Quadratmeter, wertgesichert mit dem Verbraucherpreisindex 2020, festgelegt.

Grundpreisdeckel von 190 Euro

"Mit dem Grundsatzbeschluss zur Deckelung des Quadratmeterpreises auf 190 Euro ist uns wahrlich eine für Gallneukirchner Verhältnisse sensationelle Vorgabe gelungen", freut sich Bürgermeister Sepp Wall-Strasser (SPÖ). Die Gemeinde erhält außerdem ein Vorkaufsrecht und kann die neu geschaffenen Grundstücke oder auch nur Teile davon nach einem vorzulegenden Teilungsplan erwerben oder einen Dritten zur Ausübung der Option namhaft machen. Bevorzugt werden in diesem Fall gemeinnützige Wohnbauträger, die Projekte unter dem Titel "Leistbares Wohnen" "Junges Wohnen" oder "Verdichteter Flachbau" planen.

Vorzeigemodell für andere Gemeinden

Unabhängig davon muss weiterhin ein Baulandsicherungs- und Infrastrukturkostenvertrag abgeschlossen werden, wonach der Widmungswerber die Kosten für die Errichtung der notwendigen Infrastruktur übernehmen muss. "Ich bin mir sicher, mit dem gesamten Paket ein Vorzeigemodell für andere Gemeinden geschaffen zu haben", sagt Wall-Strasser. Einen Kriterienkatalog soll es auch für künftige Käufer geben, allerdings ist dieser noch in Arbeit.

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Christian Diabl
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17  Kommentare
17  Kommentare
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A.Hofer (142 Kommentare)
am 01.08.2023 16:43

Ich habe selbst 10.000 m2 Baugrund. Ja, ich würde eine solche Regelung auch für bestehenden Baugrund unterstützen.

Außer den 18 % Immoest und den jährlichen Beiträgen für die Aufschließung habe ich damit noch immer einen Jackpot in der Tasche.

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2good4U (19.959 Kommentare)
am 01.08.2023 15:38

Prinzipiell gut, aber 190€/m2 ist halt immer noch pervers.

Man sollte bedenken dass einem Grundstück keine Wertschöpfung zu Grunde liegt.
Es ist quasi "gottgegeben" und jeder Bürger sollte ein Geburtsrecht auf ein Fleckchen Erde haben.

Spekulation mit Lebensraum ist meiner Meinung nach ein Generationenbetrug. Denn die jeweils nachkommende Generation muss der vorherigen die Grundstücke teuer ablösen, nur weil die irgendwann mal gesagt hat das gehört alles uns.

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klettermaxl (7.123 Kommentare)
am 01.08.2023 11:33

Privateigentum an Grund und Boden ist mit massiven Gefahren für die Allgemeinheit verbunden, also eine sehr bedenkliche Sache, und hier wird einmal ansatzweise eingegriffen.
Zeitlich begrenzte Nutzungsrechte für Private an Grund und Boden sind in Ordnung, unbeschränkte Verfügung und damit Ausgrenzung aller anderen Menschen bis zum Ende der Welt nicht.

Möchte gar nicht wissen mit welchen Verbrechen und der Dummheit der Übrigen die ersten Grundbesitzer vor Hunderten Jahren zu Eigentümern wurden. Die Diskussion um nicht vorhandene Seezugänge und damit Aussperrung der Menschen in Österreich aus der Natur durch ein paar Gstopfte ist ja nur die Spitze der Verwerfungen.

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2good4U (19.959 Kommentare)
am 01.08.2023 15:41

Wer auf die Welt kommt sollte ein Nutzungsrecht von Geburt an haben, und wer stirbt sollte es wieder verlieren.
Derzeit kann ein Eigentümer bestimmen was damit nach seinem Tod passiert.

Aber Grund und Boden sind keine einfache Wäre.
Er ist begrenzt und essentiell.

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muehlviertlerbua (1.253 Kommentare)
am 01.08.2023 10:29

Da werden künftig wohl auch ein paar steuerschonend erwirtschaftete Euros außerhalb der Kaufverträge rüberwandern....

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LASimon (14.766 Kommentare)
am 01.08.2023 10:47

Das ist sicher möglich, aber gegenüber jetzt wohl nur eine graduelle Änderung.

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lester (11.690 Kommentare)
am 01.08.2023 09:08

Babler Sozialismus, pardon Babler Kommunismus.

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Berkeley_1972 (2.449 Kommentare)
am 01.08.2023 07:39

Irre - damit werden die Zuzügler wohl in Nachbargemeinden wie Schweinbach, Katsdorf, Engerwitzdorf etc. ... vermehrt ausweichen und dort für einen gehörigen Preisschub sorgen.

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Zonne1 (3.874 Kommentare)
am 01.08.2023 08:37

Es gibt genügend zahlungskräftige "Obdachlose", die für eine schöne Lage ordentlich was hinblättern.

Ja, in Engerwitzdorf wird auch massiv gebaut, und in Gallneukirchen steht einiges leer, Geldanlage und "für die Kinder" ...

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Natscho (5.852 Kommentare)
am 01.08.2023 08:40

Auf gewidmetes Bauland gehört eine Sondersteuer her, bis dort gebaut wird.

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alienllama (62 Kommentare)
am 02.08.2023 10:24

In Katsdorf ist ziemlich ausgewidmet. Recht viel geht bei uns nimmer 🤷‍♂️

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Peter2012 (6.920 Kommentare)
am 01.08.2023 07:20

Ich finde es eine gute Idee.

Die Linzer müssten endlich mal die Urfahraner Marktfläche und den Hauptplatz begrünen!!!

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einsteuerzahler (768 Kommentare)
am 31.07.2023 22:03

Danke dem SPÖ Bürgermeister, damit steigen die bereits umgewidmeten Baugründe ins unermessliche. Kein Grundstücksbesitzer wird bei diesen niedrigen Quadratmeterpreis umwidmen.
Die Nachbargemeinden freuen sich, dass in Gallneukirchen nichts mehr umgewidmet wird.

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Zonne1 (3.874 Kommentare)
am 01.08.2023 08:33

oh doch, das wird auch mit den niedrigen Preisen weiter umgewidmet.

Die meisten haben das landwirtschafteln aufgehört, und vom Verpachten alleine, kannst den großen Hof nicht derhalten.
Auch wenns weniger Geld ist, es muss Geld reinkommen ...

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LASimon (14.766 Kommentare)
am 01.08.2023 10:46

"Kein Grundstücksbesitzer wird bei diesen niedrigen Quadratmeterpreis umwidmen. " Das wäre dann ua ein Beitrag zur Eindämmung der Erderwärmung, weil so weniger Fläche versiegelt wird.

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detti (1.993 Kommentare)
am 31.07.2023 20:19

Na endlich, hoffentlich folgen viele Gemeinden, vorallem die schwarzen diesem Kriterienkatalog. In unserem Ort wird alles versiegelt und die bäuerlichen Erben leben in Saus und Braus .

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faun (673 Kommentare)
am 01.08.2023 06:34

Das geschieht überall! Wertvollstes Grünland wird hier hektarweise verschleudert, jeder ist nur auf schnelles Geld aus! Profit, Profit Profit - das zählt, siehe Ohlsdorf, Grafenwörth, etc.!

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