Quarantäne: Das lange Warten auf Entschädigung
LINZ. Die Corona-Quarantäne ist seit 1. August 2022 Geschichte, Gesprächsstoff liefert sie aber auch heute noch.
So etwa im Fall eines Linzer Kleinunternehmens, das seit Monaten auf die Auszahlung der Vergütung des Dienstentganges nach § 32 Epidemiegesetz wartet. Hintergrund des Ansuchens war die coronabedingt notwendig gewordene Schließung für mehrere Tage (vor Ende der Quarantäneregelungen) im heurigen Sommer.
Zweimaliges Nachfragen beim Magistrat Linz hatte kein Licht ins Dunkel gebracht, von dort hieß es, dass die Bearbeitung des Antrages aufgrund zahlreicher vorliegender Anträge eine Weile dauern könne.
Bürgermeister und Wirtschaftsreferent Klaus Luger (SP) weist darauf hin, dass ein möglicher Grund für die lange Dauer sein könnte, dass die Zuständigkeit noch hinterfragt werden müsse. Die Stadt sei nämlich nur dann zuständig, wenn der Antragsteller keinen Anspruch auf Entschädigungen von anderen Ebenen (Bund, Land) habe. Eine konkrete Aussage könne aber nur mit Blick auf den individuellen Fall getroffen werden, so Luger.
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Es kann schon im Schnitt 4 Monate dauern, bis ein Antrag bearbeitet ist, dann hat man einen Bescheid - und wenn der dann rechtsgültig ist auch das Geld...
Die Sachbearbeiter geben sicher ihr bestes, den Stapel abzuarbeiten, aber es wird ihnen (und den Linzer Unternehmen bzw. deren Lohnverrechnern) nicht leicht gemacht, wenn Linz bei der Berechnung wieder ein eigenes Süppchen kocht, was zB. Einrechnung von Urlaubsentgelt oder Anzahl der Tage in einem Jahr betrifft. Hier hält sich Linz nicht an Ministeriumsvorlagen, hat man das "überregionale" Formular verwendet, gibt es dann (telefonische) Rückfragen und das hält die Bearbeitung auf.
Das Problem ist aber endlich. Es gibt ja keine Quarantäne mehr, sondern nur noch Verkehrsbeschränkung mit "herkömlichen" Krankenstand.
Bei dem gibt es dann erst ab den 11. Tag für Kleinunternehmen (bis 50 MA) eine Entschädigung von der AUVA... mit kürzerer Bearbeitungsdauer.