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30 Euro Strafe für 19 km/h mit dem Rad
WIEN. Der Fotograf Lukas Beck staunte nicht schlecht, als er am Sonntag in der Argentinierstraße von der Polizei gestoppt wurde. Er war mit dem Rad mit 19 km/h unterwegs, 9 km/h zu schnell laut Polizei.
Die Begründung der Polizei: Auf ungeregelten Radfahrerüberfahrten dürfen sich Radfahrer nur mit maximal 10km/h nähern.
Die Polizei hat die Geschwindigkeit mit einer Laserpistole gemessen. Hätte Beck keinen Ausweis und kein Bargeld dabeigehabt, hätte er laut eigener Aussage sogar eine Anzeige bekommen. So zahlte er 30 Euro.
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man merke sich, mit Juristen oder manchen Beamten aus Wien soll man sich nicht einlassen.
Die Ersteren sind Garant das nicht einmal mehr mit ihren Umweltverträglicheitsprüfungen Bahnen gebaut werden,
die anderen aus der Sendung Furschrift ist Furschrift.
Man muss fachlich und geistig unterbelichteten auch ihren Sinn im Leben geben.
Bei uns am Land gibts doch noch mehr Hausverstand, nur manche Dörfer wie Gmunden oder Polizisten tun sich halt gerne irgendwie geschickt an Orten verstecken, wo man die Leute massenweiser erwischt, nicht weil sie eine Gefahr unter den Voraussetzungen darstellen, sondern weil man das Geldtascherl füllen will.
Der Seegrund in Gmunden oder andere Prospekte müssen ja auch verdient werden. Auch die Parkomaten auf den bisweilen leeren Parkplätzen in Traundorf kosten Geld, natürlich auch der Wirtschaft.
Aber mit Wiener Beamten soll man generell nicht anstreifen, das lohnt sich nicht, eine Veröffentlichung in höflicher Art ist es aber Wert.
Ich habe die vielen Leserbriefe gelesen, wobei die meisten offensichtlich von Autofahrern stammen.
Ich möchte mich mit dem Fahrrad zügig fortbewegen können, was auf einem Fahrradweg nicht möglich ist. Im Schnitt kommt alle 200 Meter eine Radfahrerüberfahrt, bei der ich jedesmal auf 10 km/h abbremsen soll, weil ein abbiegendes Auto Vorrang hat. Laut Gesetz bin ich aber gezwungen, den Fahrradweg zu benützen.
Warum können statt den baulich getrennten Fahrradwegen nicht durch weiße Linien gekennzeichnete Fahrradstreifen geschaffen werden. Da hätte ich als Fahrradfahrer immer Vorrang und abbiegende Autofahrer könnten mich einwandfrei erkennen.
Da ist für mich das Radfahren in der Stadt in Frage gestellt. Soll ich mir ein Moped zulegen. Da habe ich die Erschwernisse der Radwege nicht.
In Deutschland funktioniert es auch dass Radfahrer auf Radwegen Vorrang haben. Mancher Autofahrer braucht halt das Erlebnis, einen Radfahrer auf einer Radwegüberfahrt zusammenzufahren, bis er es kapiert.
Genau, noch mehr Sonderrechte für Radfahrer. Als Autofahrer muss ich mich auch nach den Gegebenheiten richten, Vorrang geben, anhalten und langsam fahren, wenn es erforderlich ist. Radfahrer wollen rasen und die Straße als Trainingsgelände missbrauchen.
Her mit dem Radfahrführerschein, Nummerntafeln und Versicherungspflicht. Fahrverbot auf Straßen, auf denen mehr als 30 Km/h erlaubt sind.
Weg mit den Sonderrechten für Radfahrer!
Hauts dir jetzt den Vogel komplett raus?
Also würden Autofahrer sich an irgend eine Regel halten. Kein Sicherheitsabstand, kein Spiegel- geschweige denn Schulterblick, ständiges überschreiten von Tempolimits, ständig bei dunkelgelb in die Kreuzung einfahren, viel zu schnell um Kurven fahren.
Btw. Straße als Trainingsgelände "missbrauchen"? Die Straße IST lt. StVO Trainingsgelände für Biker! Deal with it. Du kannst gerne ein eigenes Trainingsgelände finanzieren, aber solange ich mit meinen Steuern Straßen subventioniere, solange benutze ich sie auch.
Verdammte militante Blechkistenfanatiker, weg mit euren Sonderrechten wie Toleranz beim Tempolimit.
Rennrad benützen....
https://www.kleinezeitung.at/auto/4611787/OMBUDSMANN_Radwegpflicht-gilt-nicht-fuer-alle
https://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/582159/Jeder-dritte-Autofahrer-aergert-sich-ueber-Rennradfahrer
Sehr gut! Die Rücksichtslosigkeit (und Dummheit) der Radfahrer, wird immer erschreckender.
Wär schön, wenn man auch die Rücksichtslosigkeit (Dummheit bzw. Arroganz) der Autofahrer bestrafen würde, die wird immer erschreckender.
Deshalb, liebe Autofahrer, habe ich mir ein Rennrad gekauft und fahre auf der Straße. Schon muss ich nicht mehr über Radfahrüberfahrten fahren
Um es klar als Radfahrer und als Autofahrer zu sagen.
Ja ich fahre mit dem Rad auch schneller.... aber es macht sind das man sich langsam der Kreuzung nähert und nicht drüber "Brettelt".
Ich als Radfahrer kann garned so schnell bremsen das es mich nicht aufhaut mit 20km/h und 30km/h fahr ich auf dem Radweg entlang der Donau wenn ich mal schneller Fahre... Aber bis man da effektiv stehen bleibt vergeht auch eine zeit... 20km/h = 5,5m/s bei einem Verzögerungswert der Gefordert wird von 4m /s sind das bisl mehr als eine Sekund bis man stehen bleibt. Mit der Reaktionzeit von 1sec... ja da kann einiges passieren.
Und als Autofahrer blickt man beim Abbiegen über die Schulter, sieht nichts (weil sich der gerade hinter der B-Säule verstekct oder verdeckt wird )oder man schätzt es falsch ein und dann hat man einen Radfahrer in der Türe... auch nicht so schick ... immer diese Blutflecken ...
Als Autofahrer blickt man über die Schulter? Ja, schön wäre es, das macht aber leider nur einer von 20 (soviel übrigens zu "ihr depperten Radfahrer, auch für euch gilt die StVO"...).
Ich persönlich halte von dem Tempolimit auf Radfahrüberfahrten nichts. Es gibt Überfahrten, die sind sehr gut einsehbar oder führen über wenig befahrene Straßen, warum soll ich da 10km/h fahren? Dagegen ist die in der Franckstr. z.B. so versteckt, da würde ich nichtmal mit 10km/h fahren.
Im Übrigen könnte man das ja ersatzlos streichen, weil es in der StVO folgenden § gibt, der fast allen Autofahrern unbekannt ist:
Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Er darf auch nicht so schnell fahren, daß er andere Straßenbenützer oder an der Straße gelegene Sachen beschmutzt oder Vieh verletzt, wenn dies
§ 20. Fahrgeschwindigkeit.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Er darf auch nicht so schnell fahren, daß er andere Straßenbenützer oder an der Straße gelegene Sachen beschmutzt oder Vieh verletzt, wenn dies vermeidbar ist. Er darf auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren, daß er den übrigen Verkehr behindert.
Dann empfehle ich auf ein Laufrad umzusteigen, denn mit 15 km/h sind bereits die Hobby Läufer unterwegs.
Btw, werden Läufer dann auch gestraft,wenn sie schneller als die erlaubten 10km/h unterwegs sind?
Sofern nicht die Ausstattung jedes Fahrrades mit geeigneten geeichten Tachometern vorgeschrieben und durchgesetzt wird, ist eine solche "Temposünde" nicht bestrafbar. Das gezahlte Geld würde ich sofort zurückfordern, dieser Vorgang ist eine Farce.
genau dafür brauchen wir eine Polizei!
19 km/h ist nicht schnell für einen Radfahrer. Kaum ein Fahrrad hat einen Tacho, er ist auch nicht vorgeschrieben.
Als Fahrradfahrer fahre ich defensiv, im Interesse der eigenen Sicherheit. Jeder soll einfach aufpassen.
Ad diversen postings: Hauptsache d'rauf losschimpfen.....
Wie gesagt, ich finde es gerechtfertigt, sowohl als Fußgeher, Radfahrer und Autofahrer.
radfahrer mutieren immer mehr zu verkehrsflegeln für die keine regeln gelten
dabei ziehen sie bei einem umfall sicherlich den kürzeren
einfach nur dumm
strafe daher gerechtfertigt
Bei einem Umfall bestimmt
Der brauch sich gar nicht unnötig aufregen - er hat gegen die STVO verstoßen und dafür gibt's eben eine Strafe. Auch für Radfahrer.
Regel gelten für alle - für Fußgänger, Radfahrer & sonstige Zweiradfahrer, PKW- Lenker, LKW- Fahrer.....
Wer einen Fußgänger mit 20km/h niederfährt, da kann das Opfer schon schwere und bleibende Verletzungen erleiden.
Überhaupt glauben manche Radler für sie gelten keine Regeln, wie z.B. rote Ampeln. Elektroräder werden mittels Chiptuning zu gefährlichen Gefährten. Generell lässt die Disziplin im Straßenverkehr zu wünschen übrig.
Bei der 10-km/h-Regelung geht es nicht um den Fußgängerschutz. Hintergrund ist, dass viele Radwege miserabel (auf einen breiten ehemaligen Gehsteig aufgepinselt) und die Überfahrten nicht gut einsehbar sind, was Autofahrern aus Seitenstraßen ein langsames Zufahren abverlangen würde. Funktioniert aber häufig nicht → Radfahrern wird der Vorrang genommen oder schlimmstenfalls fliegen sie über die Motorhaube.
Genau genommen ist die Regelung eine Frechheit: Man stelle sich vor, als Autofahrer müsse man beim Passieren jeder benachrangten Seitenstraße von Tempo 50 auf 20 runterbremsen. Unvorstellbar, oder?
Du wirfst da aber schon Kraut und Rüben durcheinander, das ist dir bewusst?
Wie du in einem Artikel über Radfahrüberfahrten das Tempolimit mit Fußgehern begründest, das ist als würde ich sagen, dass man auf allen Autobahnen nur mehr Schritttempo fahren darf, weil wenn man mit einem Proleten-SUV einen Fußgeher anfährt, dann ist das schon gefährlich!
Generell lässt die Disziplin im Straßenverkehr zu wünschen übrig, korrekt! Wieviele Autofahrer mit offensichtlich kleinem Penis mich heute wieder viel zu knapp überholt haben, ich zähl gar nimmer mit.
Die sollen eher mal jene strafen, welche mit 50 und mehr durch die 30er-Zonen rasen!
Der "Lehr-Lern-Effekt" ist damit eingetreten!!!
Siehe nur die vielen Posts ...
So mancher Radfahrer denkt es gäbe keine Regeln, so ist es nicht und so ist es auch schön wenn wieder einmal eine Übertretung exekutiert wurde zum Lerneffekt vieler.
https://www.oeamtc.at/thema/fahrrad/die-wichtigsten-verkehrsregeln-fuer-radfahrer-16186570
So wie sich jetzt sehr viele wegen dem 140er aufregen hatten sich alle wegen dem Luft-hunderter zwischen Landesgrenze NÖ und Linz aufgeregt - der 100er gilt nu immer ...
Ist wie beim Radar, eine Meldung im Radio und diese Stelle ist wieder für eine Zeit sicherer ... ja liebe Mitbürger, der Mensch gehört erzogen!
Aufregen tun sich nur die schlimmen - ich würde sagen, ah-ha erwischt, passt ich tu es nicht mehr.
DAS sind die wahren Sicherheitsprobleme in Österreich!
Ein Hoch auf unsere Polizei!
Nein, aber auch!
Auch Radfahrer haben sich an die StVo zu halten. So schaut's aus.
Vollkommen richtig! Wenn sich schon die Autofahrer nicht dran halten, dann wengistens die Radler.
aber auch wenn du von deiner "Autokraxen" auf ein Fahrrad "umsteigst"
Auch Autofahrer haben sich an die StVO zu halten. So schaut's aus.
Auch? Weil sich ja Autofahrer dran halten? In welcher Welt lebst du?
Die Straßenverkehrsordnung gilt eben für alle und nicht nur für Autofahrer. In Wien gibt es sehr viele rücksichtslose Radfahrer, die gefährlicher als so mancher Autofahrer. Wenn man statt mit 10 kmH mit fast 20 KmH fährt, gefährdet man sehr wohl die anderen, vorwiegend Fußgänger, die ja nur mehr auf die Seite springen können. Dieser Radler sollte also an seinem Zeitmanagement arbeiten, um nicht so rücksichtslos durch Wien radeln zu müssen.
So wie es Autofahrer gibt, die ihre Persönlichkeit verändern, sobald sie den Zündschlüssel umdrehen, gibt es eben auch Radfahrer, die ihr Hirn ausschalten, so bald sie aufs Rad steigen. Wir sind aber nicht im Wilden Westen sondern in einer Zivilgesellschaft wo man dem Wort Rücksicht eine größere Bedeutung zukommen lassen sollte.
Wenn ein Radfahrer auf dem Radweg fährt, muss kein Fußgänger zur Seite springen.
Es sei denn, der Fußgänger lustwandelt auf dem Radweg.
Liebe Steffi, du kannst zwar mein Posting melden, dafurch wirst du aber nicht klüger.
Du und die, die dir zustimmen - was hat ein Fußgänger auf dem Radweg verloren? Seid ihr wirklich so dumm?
Auch für Radfahrer gibt es Gesetze und Regeln, auch wenn diese das nicht glauben wollen, Rasen auf Fußgeher und Wanderer zu, wenn man da nicht in den Graben springt, wird man auch noch beschimpft.
Bravo Polizei, bitte weiter strafen!
Zu blöd zum Lesen? Da steht nix von Gehweg, das war auf einem Radweg.
Zur Erklärung des Sinns dieser Bestimmung:
Wenn sich ein Radfahrer AUF EINEM RADWEG einer RADFAHRERÜBERFAHRT (also einen "Zebrastreifen für Radfahrer") nähert, um bei dieser die Fahrbahn zu überqueren, darf er/sie nicht schneller als 10 km/h fahren.
Das hat den Sinn, dass (Kraft-)Fahrzeuglenker auf der Fahrbahn, welche dem Radfahrer ja das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen müssen, eine Chance haben, die Annäherung des Radfahrers rechtzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren.
Die Vorschrift dient also absolut der Sicherheit im Straßenverkehr. Einerseits damit den Radfahrern nichts passiert, andererseits damit es auf der Fahrbahn nicht zu kritischen Situationen durch Vollbremsungen kommt. Die Überwachung dieser Vorschrift ist wichtig und richtig!
Danke an die Beamten und liebe Grüße an Herrn Beck!
Von dieser Bestimmung mit 10 kmh hat wohl noch nie ein Radfahrer gehört. Da hätte wohl eine Abmahnung gereicht da ja 19 kmh nicht unbedingt ein Höllentempo ist.
Das wäre ja so, wie wenn jeder Autofahrer gestraft wird, der sich mit mehr als 20 kmh einer Kreuzung nähert wo er Nachrang hat, auch wenn diese gut einsehbar wäre. Bei Bedarf wird ohnehin abgebremst, sowohl beim Auto als auch beim Radfahrer.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Eine Überschreitung um 90% (nach Abzug der Toleranz) abmahnen? Das entspräche 57 km/h in einer 30er-Zone!
Vielleicht begann das Ganze sogar mit dem Versuch einer Abmahnung, welche aber nicht eingesehen wurde.
Vielleicht war die Radfahrerüberfahrt übersichtlich, und das Ganze wirklich nicht unbedingt notwendig.
Wir wissen es nicht, denn wir kennen nur eine Sicht der Dinge.
Übrigens: Das schnelles Annähern an eine Kreuzung mit Wartepflicht, welches einen Vorrangberechtigten zum unvermittelten Bremsen nötigt (auch wenn der Wartepflichtige "eh gebremst hätte"), ist eine Vorrangverletzung, welche zu einer Bestrafung und (bei Fahranfängern) einer Probezeitverlängerung führen kann - wenn man erwischt und/oder angezeigt wird.
Es wird nur viel zu wenig kontrolliert...
Und: 20km/h sind 5,55 Meter oder rund drei Körperlängen pro Sekunde! Langsam ist relativ...
LG von einem Fahrschullehrer
Stimmt, wir kennen nur die hier dargestellte Sicht der Dinge.
Die mMn wichtigste Frage ist die, wie die Radfahrüberfahrt einsehbar und ob auf der Straße viel Verkehr war.
Steht leider nicht im Artikel, und trotzdem geifern hier so viele als wüssten sie alles.
PS: 20km/h wären nach Abzug der Toleranz, die in OÖ 10km/h beträgt, übrigens 10km/h, verstehe nicht, wie du da auf 90% Übertretung kommst?
wenn man die stvo nicht kennt soll man auch nicht am straßenverkehr teilnehmen.
Da die STVO auch für Fußgänger gilt, lasse ich mich nur noch mit der Sänfte tragen.
Dann müssten 99% der Autofahrer den Schein abgeben. Bzw. besser den Autoschlüssel, weil wie erst gestern zu lesen war fahren die ja ohne Schein trotzdem weiter.
Interessant, ich wusste nicht was unter einer ungeregelten Radfahrerüberfahrt zu verstehen ist. Das ist der "Zebrastreifen für Fahrräder" auf dem Radfahrer Vorrang haben, wurscht, ob von kinks oder rechts kommend.
Dass hier auf 10kmh runterzu8bremsen ist, finde ich schon sinnvoll!
Mit der Höchstgeswchwindigkeit am Radweg oder beim Joggen hat das nix zutun.
Interssant wie bei einigen Mit-Postern hier gleich die Sicherungen heiss laufen...
Zum Abkühlen, Hardfacts:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content
/61/Seite.610906.html
Es ist wichtig dass Radfahrer bestraft werden., ich bin selbst einer die fahren völlig rücksichtslos, insbesondere auf Gehsteigen.
So wie Fußgänger einfach vom Gehsteig auf die Straße hüpfen, und zwar ausnahmslos alle.
Oder auch alle Autofahrer zu schnell fahren und riskant überholen. Ausnahmslos. Gehören alle gestraft. Am besten gleich ein Rundschreiben mit Zahlschein an jeden Haushalt schicken.
</sarcasm>
Da gibt's in der StVO ein Gesetz speziell für Radfahrer (nicht ohne Grund!!).
Er hält sich nicht an das Gesetz, wird erwischt und muss zahlen.
Wo genau ist hier das Problem????
Die StVO gilt durchaus auch für Radfahrer.
So manchem rücksichtslosem Radfahrer(die meisten von ihnen sind auch Autofahrer und sind so im Besitz eines Führerscheines) sollte ein Strafmandat ausgestellt werden, vor allem wenn diese mit ca. 40km/h auf dem Radweg daher brausen und schon von weiten rufen(schimpfen) "aus dem Weg!" Rücksichtsloses Verhalten nimmt nicht nur bei den Autolenkern zu, sondern spiegelt sich auch immer mehr bei Radfahrern. Die "Verkehrszuverlässigkeit" könnte man hie und da schon mal in Frage stellen, da diese ja als "charakterlicher Wertbegriff" zu verstehen ist.
Ich Teile die Ansicht, dass viele Radfahrer rücksichtslos unterwegs sind.
Dasselbe kann man auch von Autofahrern schreiben.
Da wird ganz knapp vor rechtmässig fahrenden Radfahrern herausgefahren,
Um gleich darauf ohne Blinkerbetätigung wieder abzubiegen.
Gegenseitige Rücksichtnahme würde das Leben viel leichter machen.
Ich bin einmal gemütlich auf dem Radweg gefahren. Eine Gruppe Fußgänger ging mittten auf dem Radweg. Auf mein freundliches Kingeln rief ein mit Wiener Charme Ausgestatter: "Dea kherat jo obgschossn von seim Radl und daschlong!"