Kopf unter Polizeibus - Ein Jahr bedingt für Polizisten
WIEN. Nach der Auflösung einer Demo von Klimaaktivisten am 31. Mai 2019, bei der Vorwürfe über Polizeigewalt gegen Demonstranten laut wurden, hat sich am Dienstag ein Beamter am Straflandesgericht verantworten müssen. Er wurde zu einem Jahr bedingt verurteilt.
Am 31. Mai hatten Aktivisten der Umweltschutzinitiativen "Ende Geländewagen" und "Extinction Rebellion" den Ring bei der Urania blockiert. Bei der Auflösung der Blockade kam es zu unverhältnismäßiger Polizeigewalt, die zahlreiche Verfahren nach sich zogen. Beschuldigt wurden auch Polizisten, der erste musste sich nun strafrechtlich verantworten. Dabei handelt es sich um einen 29-jährigen Exekutivbediensteten, der im Zuge der Auflösung der Demonstration einen Passanten wegen aggressiven Verhaltens gegenüber der Polizei festgenommen hatte.
Laut Staatsanwaltschaft zu Unrecht, denn auf Videoaufnahmen und laut Zeugenberichten gab sich der Passant sehr ruhig und kooperativ und gar nicht aggressiv. Der Vorwurf des Beamten, der Passant hätte ihn laut angeschrien und mit den Händen vor seinem Gesicht herumgefuchtelt, widerlegte der 30-Jährige als Zeuge nun vor Gericht. Er hätte normal gestikuliert, sagte er. Der Deutsche, der im Vorfeld an einem Klima-Camp teilnahm, hatte sogar seine Hände in der Tasche, als er festgenommen wurde, sagte der Staatsanwalt, der den Mann als "ruhigen Beobachter" der Demo bezeichnete.
Die Causa wurde schon mehrfach vor Gericht behandelt. Während der Amtshandlung war es nämlich zu einem dramatischen Zwischenfall gekommen. Während der 30-Jährige am Boden fixiert wurde, lag er unter einen Polizeibus, der plötzlich losfuhr und fast den Kopf des Mannes überrollt hätte, wenn ihn die Beamten nicht rasch zurückgezogen hätten. Der Mann reichte nach dem Vorfall Maßnahmenbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht in Wien ein und es wurde ihm recht gegeben. Die Festnahme, die gewaltsame Fixierung am Boden mit dem Kopf unter einem Polizeifahrzeug, die 14 Stunden andauernde Anhaltung und die Verweigerung anwaltlichen Kontaktes waren rechtswidrig. Die Richterin erstattete daraufhin Strafanzeige gegen den Polizisten, weil sie davon überzeugt war, dass der Beamte sein Amt missbraucht habe und er vor dem Verwaltungsgericht falsch ausgesagt hätte.
Die Staatsanwaltschaft thematisierte in diesem Verfahren auch die bei der Amtshandlung entstandenen Körperverletzungen, dieses Delikt wurde jedoch dem Amtsmissbrauch zugerechnet. Der 30-Jährige klagte danach über Prellungen, Zerrungen und Abschürfungen. Einen Arzt suchte er jedoch nicht auf.
Der Beamte bekannte sich vor Gericht nicht schuldig, räumte jedoch ein, er könnte die Situation falsch wahrgenommen haben.
Am Weg zum Polizeibus habe er "eine Gegenwehr" verspürt, weshalb er den Mann auf den Boden brachte und gemeinsam mit einem Kollegen unter dem Wagen fixierte. Im Nachhinein habe er bemerkt, dass eine Frau versuchte, den Festgenommenen wegzuziehen. Der Polizist, der immer noch im Dienst ist, gab zu, dass vielleicht diese Aktion die Gegenwehr verursacht habe. Dass plötzlich der Bus weggefahren ist, habe ihn "genauso schockiert", wie die Passanten, die laut aufschrien. Im letzten Moment wurde der 30-Jährige hervorgezogen, ehe ein Rad ihn überrollen konnte.
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Was ist mit dem Polizisten am Steuer, wie kann der losfahren, wenn einer unter dem Auto liegt.
Die Polizei muss noch viel lernen…
Zum Beispiel, dass ein Video NICHT eine Vorgeschichte zeigen MUSS.
Wer hat denn ein Interesse, dass ein Berufsdemonstrant sich vor Gericht verantworten muss?
Man beginnt erst zu filmen, wenn die Polizei reagiert.
Die Provokation ist dann nicht im Video zu sehen. So einfach geht das.
Damit hat natürlich die Richterin nicht gerechnet.
Das was man gesehen hat war grenzwertig.
grenzwertig? nein, inakzeptabel!
"Damit hat natürlich die Richterin nicht gerechnet."
Schade, dass die Richterin nicht soooo unendlich gescheit ist, wie der KRATZFREI.
***facepalm***
Ging es um ein ungehöriges Verhalten des Demonstranten? Nein!
Stand der Demonstrant vor Gericht? Nein!
Ging es um ein unangemessens Verhalten des geschulten Polizisten? Ja!