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Millionenbetrug mit Investments und Luxusuhren: Kärntner verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 09. Oktober 2024, 13:56 Uhr
Asyl: Missstände auf der Saualm
(Symbolbild) Bild: OON

KLAGENFURT. Wegen gewerbsmäßig schweren Betruges ist am Mittwoch ein 43-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

Der Mann war geständig, dass er Investitionsmöglichkeiten versprochen, aber das Geld selbst einkassiert hatte, außerdem gab er zu, gefälschte Rolex-Uhren verkauft zu haben. Der Schaden wurde mit 1,4 Millionen Euro beziffert. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Erschwerend war ins Gewicht gefallen, dass der Mann über Jahre hinweg Betrugshandlungen gesetzt hatte und dass er damit auch weitergemacht hatte, als bereits ein Ermittlungsverfahren gegen ihn lief. Außerdem hatte der Mann schon zwei Vorverurteilungen. Mildernd fiel ins Gewicht, dass der 43-Jährige umfassend und reumütig geständig war und dass durch seine Spielsucht seine Dispositionsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei.

Gesamtschaden von rund 1,4 Millionen Euro

Schon im Juli 2020 hatte der Kärntner, der in der Schweiz arbeitete, "gewinnbringende Investitionen" versprochen und so einem Opfer 790.000 Euro abgeknöpft. In den folgenden Jahren hatte der ehemalige Eishockeyprofi das auch anderen Personen vorgespielt: 16 weitere Opfer übergaben ihm Beträge in Höhe von 2.500 bis 80.000 Euro. Darüber hinaus versprach er im Jahr 2023 die Lieferung von seltenen und wertvollen Rolex-Uhren: 27 Personen zahlten Beträge in Höhe von 5.000 bis 28.000 Euro, bekamen dann aber nur Fälschungen oder überhaupt keine Uhren. So entstand ein Gesamtschaden von rund 1,4 Millionen Euro.

Der Angeklagte war gleich zu Prozessbeginn geständig - auch wenn er die Schadenssumme beim größten Betrugsfall abwiegeln wollte. Allerdings nahm ihm Richterin Marlene Becker, die dem Schöffensenat vorsaß, gleich den Wind aus den Segeln: "Es gibt einen detaillierten Bericht von einem Finanzmittler über Abflüsse und Zuflüsse. Die Summe von 790.000 Euro, die die Staatsanwaltschaft angibt, stimmt und ist belegt durch Überweisungen." Daraufhin bekannte sich der 43-Jährige auch dazu vollinhaltlich schuldig.

Angeklagter führt Spielsucht an

In weiterer Folge war immer wieder das hohe Gehalt des Kärntners Thema, der als Manager bei einer international tätigen Firma 10.000 bis 14.000 Euro im Monat verdiente. Warum waren da die Betrugshandlungen überhaupt nötig? "Da würde mich jetzt schon Ihr Lebensstil interessieren", merkte der beisitzende Richter Gernot Kugi an. Der Angeklagte führte daraufhin seine Spielsucht ins Treffen. Vor allem Sportwetten wären das Problem gewesen. Fußball, Eishockey, Pferderennen in Saudi-Arabien hätten es ihm angetan: "Alles, wo richtig viel Geld im Spiel war." Österreich sei ihm "zu klein" gewesen, weil man hier nur bis zu einem gewissen Betrag setzen könnte. Also folgten Tagestrips nach Italien und in die dortigen Wettbüros: "Unter 10.000 Euro pro Tipp ist da nichts gegangen."

Auf die Frage, warum er vor der Polizei nie über seine Spielsucht gesprochen habe, erklärte der Kärntner, das sei für ihn damals keine Option gewesen: "Schwach dazustehen ist für mich nie in Frage gekommen. Wenn man ein Problem hat, dann braucht man einen Anwalt, war meine Ansicht. Alles, was darüber hinaus gegangen ist, ist für mich nie zur Debatte gestanden." Zum Schluss habe er die "Loch auf, Loch zu"-Methode gewählt: Durch Betrügereien erlangtes Geld habe er in Sportwetten gesteckt, um den Schaden aus vorherigen Betrugshandlungen gutzumachen.

Keine Unterlagen über Spielsucht 

Der psychiatrische Sachverständige Walter Wagner erklärte dazu, es würden keine Unterlagen über eine Spielsucht des Angeklagten vorliegen, allerdings seien seine Angaben dazu nachvollziehbar: Es ist "häufig so, dass Süchtige meinen, sie könnten Verluste durch neues Spiel wieder wettmachen." Insgesamt verfüge der Angeklagte "sicher über ausgezeichnete organisatorische und kommunikative Fähigkeiten, so ist es ihm gelungen, das Vertrauen vieler Menschen zu gewinnen. Das hat er sich zur Behebung seiner Geldnot zunutze gemacht." Zum Zeitpunkt der Taten sei aber weder die Diskretions- noch die Dispositionsfähigkeit aufgehoben gewesen: "Die Geschäfte haben sich allmählich angebahnt und sind nicht aus einem geistig-seelischen Ausnahmezustand heraus entstanden."

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