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Handy-Sicherstellung: Keine Einigung vor Nationalratssitzung

Von nachrichten.at/apa, 12. September 2024, 10:37 Uhr
Handysicherung: Entwurf ist fertig, Prüfung läuft
Justizministerin Zadic und Verfassungsministerin Edtstadler (APA/Techt) Bild: APA/HANS KLAUS TECHT

WIEN. Die Neuregelung der Handy-Sicherstellung wird sich vor der Nationalratssitzung kommende Woche nicht mehr ausgehen.

 

Die aktuellen Verhandlungen seien noch nicht abgeschlossen und würden verlängert, wie es in einer gemeinsamen Stellungnahme aus dem Büro von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hieß. Edtstadler pochte am Donnerstag auf die Trennung von "Aufbereitung und Auswertung der Daten".

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Angestrebt werde weiterhin eine "fristgerechte Neuregelung" bis 1. Jänner, hieß es in der gemeinsamen Stellungnahme. Die Verhandlungen seien "zuletzt konstruktiv und intensiv" verlaufen. Eine Beschlussfassung der Neuregelung der Sicherstellung von Daten und Datenträgern im September sei jedoch "aufgrund offener Fragen noch nicht möglich".

Verhandlungen "nicht gescheitert"

Edtstadler sagte bei einer Pressekonferenz, die Verhandlungen seien "nicht gescheitert". Man habe lediglich "keinen beschlussfähigen Entwurf vorliegen". Den Grund für die Verzögerung sah die Ministerin beim Koalitionspartner. Sie hätte das Gesetz gerne schon im Juli beschlossen, die Grünen dann jedoch den "Rückwärtsgang eingelegt". Aktuell sei "keine Lösung möglich", sagte Edtstadler. Sie wolle sich strikt an die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) halten. "Es muss ein konkreter Tatverdacht vorliegen", so die ÖVP-Politikerin. Am Anfang müsse die Frage stehen: "Was sucht man?" Zufallsfunde sollten laut Edtstadler aber auch verwertet werden dürfen. "Die Trennung in personeller Hinsicht von Aufbereitung und Auswertung muss sichergestellt sein", sagte sie. Aktuell sei das aber "nicht der Fall".

Notwendig ist eine Neuregelung wegen eines Erkenntnisses des VfGH aus dem Dezember des Vorjahrs, wonach die aktuelle Rechtslage zur Datenträger-Sicherstellung gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz verstößt. Die entsprechenden Passagen werden deshalb Anfang 2025 aufgehoben. Dies betrifft nicht nur die Sicherstellung von Handys und anderer elektronischer Datenträger. Ohne entsprechende Neuregelung dürften damit ab 1. Jänner gar keine Gegenstände zu Beweiszwecken mehr sichergestellt werden. Grund ist, dass es eben keine Sonderbestimmungen zur Sicherstellung von elektronischen Datenträgern gibt, deshalb hat der VfGH die gesamten Sicherstellungs-Regeln aufgehoben.

Seither läuft das Tauziehen um eine Neuregelung. Im Juni wurde sogar kurzfristig eine Einigung zwischen den Koalitionspartnern verkündet - die Justizministerin Alma Zadic (Grüne) allerdings nach massiven Einwänden aus der Justiz wieder aufkündigte. Nach einer längeren Begutachtung legte die Ministerin zuletzt einen neuen Entwurf vor, der nun aber offenkundig bei der ÖVP keinen Anklang fand.

Zuständigkeiten umstritten

Umstritten war im Lauf der bisherigen Diskussion etwa, wer für die Aufbereitung der Daten aus den sichergestellten Datenträgern zuständig sein soll. Da der erste Entwurf dafür nur noch eine erst eigens zu schaffende eigene Organisationseinheit der Kriminalpolizei vorsah, befürchteten Staatsanwaltschaften und insbesondere die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Entmachtung. Größere praktische Bedeutung hatten aber auch Einwände, wonach die vorgesehenen Sicherstellungs-Regeln bei Gefahr im Verzug wenig praktikabel seien. Und auch die Frage, inwieweit Zufallsfunde weiter verwendet werden können, dürfte noch nicht endgültig geklärt sein und im Zusammenhang mit der Art der Datenaufbereitung und etwaigen Übermittlung der Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft stehen.

Wenn die Neuregelung nicht in der kommenden Woche erfolgt, wird die Zeit knapp. Theoretisch könnte zwar der Nationalrat auch nach der Wahl noch in alter Besetzung zu einer Sondersitzung zusammenkommen - das ist aber unwahrscheinlich. Die konstituierende Sitzung des neugewählten Nationalrats findet dann voraussichtlich am 24. Oktober statt. Da die Mehrheitsverhältnisse dann vermutlich anders aussehen, wären unter Umständen neue Allianzen möglich bzw. nötig. Sollte es wie geplant zu einer größeren Umstellung der bisherigen Verfahrensabläufe kommen, müssten anschließend auch noch bei der Kriminalpolizei bzw. justizintern entsprechende Maßnahmen getroffen werden.

Die SPÖ schreibt die fehlende Einigkeit in der Koalition vor allem der ÖVP zu. "Die ÖVP schützt eher ihre Leute vor Ermittlungen als die Österreicher:innen vor Kriminalität", meinte SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim in einer Aussendung. Die NEOS sehen angesichts des verzögerten Beschlusses die Sicherheit in Gefahr. "Dass sich die Regierung nicht auf eine verfassungskonforme Regelung bei der Handysicherstellung einigen kann, ist ein weiteres Beispiel dafür, dass ÖVP und Grünen die Kraft und Energie für Reformen fehlen", so der stellvertretende Klubobmann Nikolaus Scherak.

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5  Kommentare
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vinzenz2015 (48.826 Kommentare)
am 12.09.2024 22:06

Bis zuletzt blockiert die edtstadler die Lösung der Ermittlungsfrage zu Gunsten der VP!
Die Dame versteckt sich hinter erfundenen scheinjuristischen Spitzfindigkeiten die durch nichts belegbar sind!!
Diese Dame wird in möglichen Koalitionen - wenn sie so weitermacht - den Sprengsatz in den Koalitionsverhandlungen spielen!
Was sich die VP mit den Grünen leisten konnte an völlig unnötigen Blockaden, das hat ihnen die Gewessler mit Mut und sachlicher Ausdauer zurückgezahlt!
Aber dieses Machtgetue der VP wird sich ausser der FP kaum jemand antun!!

FAZIT:
Nehammer wird sich mit der Fp unter die Koalitionsdecke legen!
Edtstadler bereitet diese für Österreich ruinöse Tour vor!!

Nehammer wird so wie Schüssel an der FP scheitern!
Und die Steuerzahler werden so wie nach Haider dafür jahrelang blechen!!

Oisdann!

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LASimon (14.566 Kommentare)
am 12.09.2024 14:48

Kann mir jemand erklären, warum "Aufbereitung" und "Auswertung" getrennt werden müssen bzw warum anderseits die Trennung ein rechtstaatliches Problem sein soll? Wie ist das bei materiellen Gegenständen? Die werden von der Polizei sichergestellt, aber werden sie von der Polizei auch aufbereitet?
Widersprüchlich finde ich, dass Zufallsfunde ("Beifang") ohne weiteres verwendet werden dürfen, wenn doch am Anfang die Frage stehen soll: Was sucht man?

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LASimon (14.566 Kommentare)
am 12.09.2024 14:50

Zur Erläuterung: Der Grossteil der Ermittlungen gegen ÖVP-Politiker und ihnen zugeordnete Mitarbeiter*innen gründen sich auf Zufallsfunde (zB das "Beinschab-Österreich-Tool").

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soistes (3.258 Kommentare)
am 12.09.2024 11:24

Dabei wäre es so einfach.
Wer nichts zu verbergen hat - braucht auch nichts fürchten.

Denn auf Fetzenbuch, Tiktok etc. legens ja auch alles offen.

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StevieRayVaughan (5.258 Kommentare)
am 12.09.2024 14:18

7 Gründe, weshalb "Ich habe nichts zu verbergen" die falsche Reaktion auf Massenüberwachung ist:

https://www.amnesty.de/informieren/artikel/7-gruende-weshalb-ich-habe-nichts-zu-verbergen-die-falsche-reaktion-auf

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