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Politische Abkühlphase für Verfassungsrichter kommt

Von nachrichten.at, 02. Juli 2024, 17:53 Uhr
NATIONALRAT
Drei Tage lang wird im Parlament diskutiert und abgestimmt. Bild: MAX SLOVENCIK (APA)

WIEN. In der letzten Plenarwoche vor der Sommerpause stehen im Nationalrat mehr als 50 Vorhaben auf der Tagesordnung.

Die letzten Plenartage vor der Sommerpause brechen im Nationalrat morgen, am Mittwoch, an. Mehr als 50 Projekte will die schwarz-grüne Koalition, wie berichtet, noch über die Ziellinie bringen. Die Sitzung startet um 9 Uhr mit einer aktuellen Stunde, in der die Grünen über Klimakrise und Klimaschutz diskutieren wollen.

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Für einige Vorhaben sind Zweidrittelmehrheiten notwendig, darunter die Verfassungsnovelle. Diese sieht vor, dass für Verfassungsrichter künftig eine sogenannte Cooling-off-Phase gelten soll. In der Praxis bedeutet das, dass sie drei Jahre vor ihrer Ernennung bestimmte Funktionen nicht ausgeübt haben dürfen. Darunter fallen beispielsweise Funktionen in politischen Parteien genauso wie in Landesregierungen oder im Nationalrat. Für die VfGH-Spitze gibt es eine solche Regelung bereits, der Zeitraum ist mit fünf Jahren allerdings weiter gefasst. Ziel dahinter ist, den Anschein zu großer Politiknähe zu vermeiden. Im Ausschuss gab es für das Vorhaben heute, Dienstag, einstimmig Zustimmung.

Neue Regeln für Umwidmungen

Warum so eine Abkühlphase notwendig ist, skizzieren SPÖ und Neos am Beispiel des ehemaligen Justizministers Wolfgang Brandstetter (VP), der nur kurze Zeit nach seinem Ausscheiden aus der Bundesregierung zum VfGH-Richter ernannt wurde und bei vielen Beschwerden wegen Befangenheit nicht mitentscheiden konnte.

Ebenfalls mittels Verfassungsnovelle neu geregelt werden sollen Bestimmungen in puncto Flächenwidmung. Hier wurde nochmals nachgeschärft, neben ÖVP und Grünen stimmte heute im Ausschuss auch die SPÖ zu.

Die Neuerungen sollen die Rechtssicherheit bei der Vertragsraumordnung erhöhen und hoheitliche Handlungen wie Flächenwidmungen mit privatrechtlichen Vereinbarungen verbinden – beispielsweise dann, wenn Umwidmung in Bauland mit bestimmten Auflagen wie Errichtung eines Radwegs, eines Spielplatzes oder eines Kindergartens gekoppelt werden. Solche Grundrechtseingriffe durch vertragliche Auflagen dürfen ausschließlich zur "Verfolgung öffentlichen Interesses" erfolgen.

Auch die Stadtbahn wird zum Thema

Kritik kommt von Neos, mit der Regelung bewege man sich auf "sehr dünnem verfassungsrechtlichen Eis", die FPÖ sieht darin ein "Einfallstor für politische Willkür" und einen "Freibrief für Widmungsgeber".

Zum Thema in den Plenartagen wird auch die Linzer Regionalstadtbahn, wenn über die 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Land abgestimmt wird. Für das Vorhaben sind, wie berichtet, 939 Millionen Euro veranschlagt, 50 Prozent davon trägt der Bund.

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1  Kommentar
1  Kommentar
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helmutspeil (141 Kommentare)
am 02.07.2024 20:32

Verfassungsrichter arbeiten nebenbei als Anwälte , und auch das sollte nicht sein .

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