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Nach Spar-Beschwerde: EU-Kommission geht gegen Ungarns Sondersteuer vor

Von Thomas Sendlhofer, 03. Oktober 2024, 13:05 Uhr
Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban Bild: Apa/Afp/Thys

BRÜSSEL. Die Tochtergesellschaft des Konzerns schreibt seit der Einführung der Abgabe rote Zahlen. Die EU-Kommission hält die Besteuerung ebenfalls für rechtswidrig: Sie hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Seit Monaten drängt der Handelskonzern Spar in Brüssel aktiv darauf, Ungarn für die Einführung seiner Sondersteuern an die Kandare zu nehmen. Die Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán 2022 hat nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine Abgaben für Banken, Versicherungen, Handelsketten und Energieunternehmen eingeführt. Mit den Einnahmen zulasten der vermeintlichen Krisengewinner sollen Haushalte entlastet und die Streitkräfte aufgerüstet werden. Die Ungarn-Tochter von Spar schreibt seither Verluste – 2023 betrug der Fehlbetrag laut Unternehmensangaben knapp 48 Millionen Euro. Seit heuer werden 4,5 Prozent des Jahresumsatzes fällig. 

Weil von den Steuern vorwiegend ausländische Unternehmen betroffen sind, hat Spar die EU-Kommission aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, weil die Maßnahme gegen die Regeln des EU-Binnenmarkts verstoße. Ende Juni wurde Spar-Vorstand Hans Reisch deswegen bei Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in Brüssel vorstellig. Politische Rückendeckung gab es aus der österreichischen Bundesregierung und von EU-Abgeordneten.

Kommission fordert Abschaffung

Die Bemühungen dürften sich nun ausgezahlt haben. Die Kommission gab am Donnerstag bekannt, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet zu haben, weil es das Einzelhandelssteuersystem nicht mit der Niederlassungsfreiheit in Einklang gebracht habe. "Aufgrund der aktuellen Ausgestaltung des Einzelhandelssteuersystems unterliegen ausländisch kontrollierte Einzelhandelsunternehmen, die in Ungarn als integrierte Unternehmen oder verbundene Unternehmen tätig sind, hohen und stark progressiven Steuersätzen auf ihren Umsatz", heißt es in der Mitteilung der Kommission. "Inländische Einzelhändler vergleichbarer Größe, die auf dem ungarischen Markt unter ihren jeweiligen Marken und Logos über Franchisesysteme operieren, unterliegen nicht denselben höchsten Sätzen, da ihr Umsatz nicht für Steuerzwecke konsolidiert wird. Insbesondere verhindert das System, dass die ausländisch kontrollierten Einzelhandelsunternehmen ihre Geschäftstätigkeiten so umstrukturieren können wie vergleichbare inländische Einzelhandelsunternehmen."

Daher stelle das bestehende Steuersystem eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar. Ungarn habe diese Maßnahme kontinuierlich verlängert, ohne einen klaren Zeitplan für das Auslaufen zu nennen. Im Gegenteil: Die Steuersätze seien sogar noch erhöht worden. Die Kommission habe ein Aufforderungsschreiben an Ungarn gesendet. Die Regierung hat nun zwei Monate Zeit für eine Antwort "und die von der Kommission angesprochenen Probleme anzugehen".

Weitere Beschwerde anhängig

Spar begrüßte die Entscheidung der Kommission am Donnerstag. "Um die Grundsätze des EU-Binnenmarkts vollständig zu wahren, ist es außerdem wichtig, dass von der EU-Kommission im Zusammenhang mit der eingebrachten Beihilfebeschwerde Entscheidungen getroffen werden. So kann die Europäische Kommission sicherstellen, dass alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Herkunft, faire und gleiche Chancen haben, in Ungarn erfolgreich zu sein", teilte Spar in einer Stellungnahme mit.

Auf Konfrontationskurs mit Orbán

Die Beschwerde bei der Kommission blieb nicht folgenlos. Unmittelbar danach berichtete der Konzern, von einer Welle an Kontrollen der ungarischen Behörden überzogen worden zu sein. Die Ankündigung, Spar wegen Verleumdung zu klagen, entpuppte sich hingegen als leere Drohung. Der Streit um die Sondersteuern, von denen auch andere große deutsche und österreichische Unternehmen wie die Vienna Insurance Group und die Erste Bank betroffen sind, ist nicht die einzige Auseinandersetzung zwischen Spar und Ungarn. Das Unternehmen wehrt sich auch gegen von der Regierung verordneten Preisbremsen für bestimmte Lebensmittel. Im September hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass die Preis- und Mengenkontrollen Ungarns gegen EU-Recht verstoßen. Ein Etappenfolg: Nach dem EuGH-Entscheid liegt der Ball nun wieder bei ungarischen Gerichten.

16.000 Beschäftigte in 600 Filialen

Spar ist seit 1991 in Ungarn aktiv. Das Unternehmen betreibt dort rund 600 Filialen und beschäftigt rund 16.000 Mitarbeitende. Ein Verkauf der Tochtergesellschaft ist trotz der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht geplant, bekräftigte Vorstand Reisch im März: "Wir haben Vermögenswerte von ungefähr 180 Millionen Euro dort liegen, es ist also nicht ganz einfach, sich von dort zurückzuziehen und möglicherweise auf Dinge zu verzichten. Wir haben insgesamt zwei Milliarden Euro dort investiert."

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Autor
Thomas Sendlhofer
EU-Korrespondent
Thomas Sendlhofer
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2  Kommentare
2  Kommentare
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Juni2013 (10.860 Kommentare)
vor einer Stunde

Die EU soll diesen Orban mit seiner Entourage , die EU-Gelder verwenden um sich persönlich zu bereichern, aus der EU schmeißen! Wie kommen wir Österreich als Nettozahler dazu uns von diesem Ungustl ausnehmen zu lassen.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (28.940 Kommentare)
vor einer Stunde

Grundsätzlich ja. Dann haben wir aber Großrussland vor der Haustüre.

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