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IS-Propaganda im Netz: 15 Monate teilbedingte Haft in Linz

Von nachrichten.at/apa, 29. August 2024, 13:46 Uhr
Justiz Gericht Verhandlung Urteil
(Symbolbild) Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Ein 20-Jähriger ist am Donnerstag im Landesgericht Linz wegen des Verbrechens der Terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation rechtskräftig zu 15 Monaten Haft verurteilt worden, davon fünf Monate unbedingt.

Das Gericht will Strafaufschub gewähren, wenn er an einem Deradikalisierungsprogramm erfolgreich teilnimmt. Dies sagte der Beschuldigte zu.

Die Anklage warf ihm wegen der Weiterverbreitung von Werbung und Propaganda für den Islamischen Staat (IS) auf Social-Media-Kanälen vor. Er habe bewusst auf seinen Accounts in Kauf genommen, dass er mit seinen Postings die IS-Organisation verherrlichte, förderte und propagierte, so die Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte wiederum meinte, er habe zwischen September 2021 und Juni 2023 "Allgemeines über den Islam verbreiten wollen", wie er vor Gericht und zuvor auch schon bei den Einvernahmen angab. Auch seien ihm die Zusammenhänge mit dem IS nicht ganz klar gewesen, die ihm jetzt vorgeworfen werden.

Gedankengut verbreitet

Der Richter begründete den Schuldspruch des Schöffengerichts, dass er das Gedankengut weiterverbreitet hat und die Postings eine klare Sprache haben würden. Das Strafmaß - es waren zwischen ein und zehn Jahre möglich - orientiere sich an der bisherigen Judikatur. Mildernd wäre zum Beispiel das Tatsachengeständnis gewertet worden, erschwerend unter anderem der lange Tatzeitraum und die Schwere des Vergehens.

Mit dem vereinbarten Deradikalisierungsprogramm erhoffe sich der Richter, dass der bereits einmal vorbestrafte Verurteilte keine weiteren Handlungen setzen werde, die anderen Menschen schaden würden. "Das wünsche ich Ihnen und mir", so der Richter zum Beschuldigten. Dann wäre auch eine Strafmilderung möglich.

Info kam aus Deutschland

Die Social-Media-Kanäle mit den IS-Bezügen hatte das deutsche Bundeskriminalamt entdeckt und die österreichischen Behörden informiert. In der Anklage sind unter anderem Postings zu finden, die als Profilbild den jungen Mann in Kampfmontur zeigen, und in denen er in einem Video mit islamistischen Kampfliedern den Märtyrertod propagiert haben soll. Andere Videos und Selfies zeigen ihn mit IS-Symbolen, Bannern und Flaggen. Ob es sich bei diesen tatsächlich um IS-Flaggen oder andere Symbole handelt, war noch strittig.

Der in Tschetschenien geborene Russe ist im Alter von vier Monaten nach Österreich gekommen. Der Islam sei ihm sehr wichtig, er sei aber an keine islamische Glaubensgemeinschaft angedockt. Alle seine Informationen habe er aus dem Internet und von Videos von Predigern bezogen, sagte er auf Nachfrage des Richters.

Dieser Artikel wurde aktualisiert am 29.8.2024 um 13.45 Uhr.

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