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14-Jährige wegen geplantem Terrorangriff in Graz angeklagt

Von nachrichten.at/apa, 10. September 2024, 09:54 Uhr
Prozess Graz
(Symbolbild) Bild: APA/ERWIN SCHERIAU

GRAZ. Ein erst 14-jähriges Mädchen muss sich demnächst im Grazer Straflandesgericht wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation verantworten.

Die Jugendliche soll eine Anhängerin der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) sein und eine Messerattacke am Grazer Jakominiplatz geplant haben. Die Anklage gegen die gerade einmal Strafmündige ist rechtskräftig, bestätigte die Staatsanwaltschaft einen Bericht der "Kleinen Zeitung" von Dienstag. 

Die Ermittler des Landesamts für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) waren durch einen Hinweis einer europäischen Sicherheitsbehörde auf die Spur des Mädchens gekommen. Dabei wurde ein Chatverlauf sichergestellt, in dem die 14-Jährige von einem terroristischen Anschlag am Jakominiplatz sprach. Für diesen Zweck hatte das Mädchen bereits Waffen - ein Beil und ein Messer - sowie spezielle Kleidung bereitgelegt. Bilder von den Gegenständen schickte es via Messenger an andere IS-Sympathisanten im Ausland. Das Attentat sollte "Ungläubigen" gelten.

Am 17. Mai wurde die Verdächtige verhaftet. Sie war erst am 9. Mai 14 Jahre alt geworden, daher umfasst die Anklage nur diesen Zeitraum. Auf verschiedenen Datenträgern wurden bei einer Hausdurchsuchung IS-Propagandamaterial gefunden. Auf einem Video soll das Mädchen dem IS die Treue schwören. Bisher war die Jugendliche nicht geständig und verweigerte jede Aussage. Am 18. September soll die Haftprüfungsverhandlung stattfinden, anschließend wird vermutlich bald ein Termin für eine Hauptverhandlung festgelegt. Die 14-Jährige erwartet im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe in der Höhe von bis zu fünf Jahren.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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soistes (3.290 Kommentare)
am 10.09.2024 16:55

Die hat sicher auch - so wie der islamitische Swiftiemöchtegernattentäter - einen super prominenten Verteidiger.

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hasta (3.001 Kommentare)
am 10.09.2024 15:12

Warum sollte ein 14-jähriges Mädchen wegen einer Straftat nicht angeklagt werden. Gerade bei einer derartigen Straftat ist dies mehr als notwendig und richtig.
Auch mit 14 Jahren kann man schwere Straftaten begehen.

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u25 (5.456 Kommentare)
am 10.09.2024 11:22

Herkunft unklar

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