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Freispruch für Vater: Pro Tag maximal 50 Euro Haftentschädigung

Von nachrichten.at/staro, 02. August 2024, 14:47 Uhr
Der Vater saß 523 Tage unschuldig im Gefängnis. Bild: VOLKER WEIHBOLD

INNSBRUCK. 523 Tage saß ein Mann in Tirol in Untersuchungshaft, bis er am Donnerstag freigesprochen wurde. Sein Anwalt rechnet aus, wie viel Entschädigung dem 39-Jährigen zusteht.

Die 523 Tage dauernde Untersuchungshaft für den am Donnerstag in einem Mordprozess freigesprochenen Vater, dem vorgeworfen worden war, seinen behinderten Sohn im Sommer 2022 in die Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol gestoßen und dadurch getötet zu haben, führt nun zu Entschädigungsansprüchen.

Pro Hafttag stehen dem Mann bis 50 Euro zu. Verteidiger Albert Heiss rechnet zudem mit einem Verteidigerkostenersatz von bis zu 45.000 Euro.

Maximal 26.150 Euro Haftentschädigung

Wer von einem Gericht rechtskräftig freigesprochen wird, dem stehen Wiedergutmachungszahlungen der Republik zu. Im Fall des 39-Jährigen würde dies mindestens 4700 Euro bzw. maximal 26.150 Euro (523 Tage mal 50 Euro) bedeuten.

Die Haftentschädigung betrifft aber nur den "immateriellen Schaden", heißt es seitens des Justizministeriums. Darüber hinaus kann der Verdienstentgang während der Haft ebenso geltend gemacht werden.

Ersatz der Anwaltskosten

Zudem kann ein Verteidigerkostenersatz verlangt werden, der zuletzt von der türkis-grünen Bundesregierung kräftig angehoben worden war. Bei einem Verfahren vor einem Schöffen- und Geschworenengericht gilt nun ein Höchstsatz von 30.000 Euro, bei komplexen Verfahren kann dieser aber auf 45.000 Euro und bei besonders komplexen Verfahren auf bis zu 60.000 Euro steigen, so das Ministerium.

Bisher galt bei Geschworenenverfahren ein Höchstbetrag von 10.000 Euro. Über die genaue Höhe entscheidet je nach Komplexität des Verfahrens ein Richter. Die im Juli im Nationalrat beschlossene Regelung gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2024.

"Beschämend gering"

Strafverteidiger Heiss, der den 39-Jährigen gemeinsam mit Mathias Kapferer vertreten hatte, bezeichnet die Ansprüche auf Haftkostenersatz sowie Verteidigerkostenersatz  als "beschämend gering".

Deren Höhe sei zwar nach jahrzehntelangem Kampf unter Justizministerin Alma Zadic (Grüne) inzwischen nach oben korrigiert worden, der Ersatz würde aber in Fällen wie dem vorliegenden weiterhin nur einen "Bruchteil abdecken". In Deutschland etwa sei der Kostenersatz "viel höher".

Seinem Mandanten seien für mehrere Privatgutachter sowie Honorare der Anwälte Kosten in rund sechsstelliger Höhe entstanden. Zudem sei sein Mandant 17 Monate in Untersuchungshaft gesessen.

Den Verteidigerkostenersatz schätzt Heiss auf rund 40.000 bis 45.000 Euro - dabei handle es sich um "Pauschalsätze". Damit ging Heiss offenbar von einem komplexen Verfahren aus. "Wir werden natürlich die 50 Euro veranschlagen", meinte Heiss in puncto Haftentschädigung - ob man die auch bekomme, sei jedoch fraglich.

Im Vorjahr wurden 94 Fälle anerkannt

Im Jahr 2023 machten 131 Personen Ersatzansprüche beim Justizministerium geltend. Davon wurden 37 zur Gänze abgelehnt, in 94 Fällen erfolgte eine (teilweise) Anerkennung, wobei zumeist Vergleiche abgeschlossen werden konnten, hieß es. In vier Fällen wurde eine Klage erhoben.

Am Ende des drei Tage dauernden Mordprozesses gegen den Deutschen hatten die acht Geschworenen den 39-Jährigen am Donnerstag einstimmig für nicht schuldig gehalten, den Buben vorsätzlich getötet und anschließend einen Raubüberfall vorgetäuscht zu haben.

Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte Überforderung aufgrund der Behinderung des Buben als Motiv angenommen und Indizien für die Planung des vorgetäuschten Raubüberfalls geortet. So habe der Vater die Tötung des Buben verschleiern wollen.

Der Vater beteuerte dagegen im Prozess teils emotional sehr bewegt die Liebe zu seinem Sohn und führte, was dessen Gesundheit betraf, Fortschritte des Buben ins Treffen, um einem möglichen Motiv entgegenzutreten.

Er war stets bei seiner Darstellung geblieben, dass er in jener Nacht auf einer Promenade neben der Ache Opfer eines Raubüberfalls wurde und von einem Unbekannten mit einer Flasche ohnmächtig geschlagen worden sei. Der zu dem Zeitpunkt sechsjährige Bub soll dann selbstständig aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gestürzt und ertrunken sein.

Ins Visier geraten

Nach monatelangen, intensiven Ermittlungen hatte sich jedoch keine heiße Spur nach dem angeblichen Räuber herauskristallisiert. Deshalb geriet der 39-Jährige ins Visier und wurde schließlich am 27. Februar 2023 festgenommen. Seitdem saß er in Untersuchungshaft - bis zu seinem letztlichen Freispruch durch das Schwurgericht.

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