EuGH: Kopftuchverbot in der Arbeit kann rechtens sein
LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten.
Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen könne durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden, urteilte der EuGH am Donnerstag.
Hintergrund des Urteils waren zwei Fälle aus Deutschland. Zum einen war eine muslimische Mitarbeiterin einer überkonfessionellen Kindertagesstätte mehrfach abgemahnt worden, weil sie mit Kopftuch zur Arbeit gekommen war. Vor dem Arbeitsgericht Hamburg wurde daraufhin verhandelt, ob die Einträge aus der Personalakte gelöscht werden müssen. Das Gericht bat den EuGH daraufhin um die Auslegung von EU-Recht.
Ähnlich ging das Bundesarbeitsgericht 2019 mit dem Fall einer Muslimin aus dem Raum Nürnberg vor, die gegen ein Kopftuchverbot bei der Drogeriemarktkette Müller geklagt hatte. Während sich die Angestellte in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt sah, verwies die Drogeriekette auf unternehmerische Freiheit.
Keine unmittelbare Diskriminierung
Bereits 2017 hatte der EuGH in einem ähnlichen Fall entschieden, dass ein allgemeines internes Verbot von politischen oder religiösen Symbolen am Arbeitsplatz keine unmittelbare Diskriminierung darstellt. Der Wunsch von Arbeitgebern, ihren Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln, sei legitim und gehöre zur unternehmerischen Freiheit, so die Richter.
Das abschließende Urteil im konkreten Fall der Kita-Mitarbeiterin und der Angestellten des Drogeriemarktes müssen nun die zuständigen deutschen Gerichte treffen. Der EuGH betonte am Donnerstag, dass diese durchaus Entscheidungsspielraum haben. Demnach könnten die nationalen Gerichte im Rahmen des Ausgleichs der in Rede stehenden Rechte und Interessen dem Kontext ihres jeweiligen Mitgliedstaats Rechnung tragen. Insbesondere sei dies der Fall, wenn es in Bezug auf den Schutz der Religionsfreiheit günstigere nationale Vorschriften gebe.
Schluss mit der Gehirnwäsche von Kindern und Jugentlichen! Weg mit Führern! Ob religiös und/oder politisch.
2021 kein Anschluss mehr unter dieser Nummer. Jedenfalls nicht dort wo Fortschritt und Freiheit die Grundlagen des Lebens sind.
Einfach nur zum kotzen wie weit es in Europa gekommen ist.
Na endlich!
Die Bestätigung des Europäischen Gerichtshofes, daß Arbeitgeber das Recht haben muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern zu verbieten, sollte sich unser VfGH zum Vorbild nehmen,
da seit der Aufhebung des Kopftuchverbotes in Volksschulen, werden Kinder zu Opfer der sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen ihrer Eltern.
Und der Klassenkameraden!!!
Der VfGH hat verfassungskonform entschieden. Das Verbot des Kopftuches bei gleichzeitiger Erlaubnis von Turban oder Kippa verstösst gegen den Gleichheitsgrundsatz! Die EuGH-Entscheidung sagt im Grundsatz das Selbe aus.
Was ist denn jetzt los?
Hätte schon gedacht das unsere Frauen als Solidarität auch sowas tragen müssen
Es geschehen noch Wunder
Gute und vernünftige Entscheidung. Da ist der EuGH schon weiter als manche unserer Obergerichte - siehe Arbeitserlaubnis für Asylwerber bei denen ja nicht feststeht, ob sie überhaupt im Land bleiben können.
Wenn man der Griess so zuhört erklären sich einige Irrungen des Verfassunsgerichshofs.
Die Entscheidung des VfGH fiel im vorliegenden Fall aus formalen Gründen. Das Arbeitsverbot war per Erlass verhängt worden, der aber in der Ausgestaltung eine Verordnung war.
Abgesehen davon: Arbeits- und Ausbildungspflicht auch bei noch nicht abgeschlossenen Asylverfahren verhindert "Dummheiten" aus Langeweile.
Im öffentlichen Sektor eine heikle Angelegenheit, in der Privatwirtschaft hat meiner Meinung nach der Arbeitgeber das Recht festzulegen, welche Regeln gelten.
Wobei - im vorliegenden Fall - die Regeln für alle zu gelten haben, ohne Ausnahme.
Gerade der Staat muß auch als Arbeitgeber Neutralität wahren!
Sie werden auch niemanden mit einem riesigen Holzkreuz umgehängt im öffentlich Dienst antreffen. Cool bleiben und Brot und Spiele erledigen den Rest. War ja bei uns vor 500 Jahren auch so.
warum müssen bei uns muslemische Frauen überhaupt arbeiten,
es widerspricht dem Koran !
eine Frau soll vor allem Mutter sein und sich um die Familie kümmern😉
aber doch nicht im neu reformierten Kapitalislamismus
Sie kennen den Koran?
Ja die eine oder andere Auslegung wie man sie eben gerade braucht😁
Jetzt urteilt der EuGH auch schon rechts-recht-national. 😉😛
Unser verehrter Bundespräsident hätte es wohl lieber umgekehrt gesehen.
Kopftuchpflicht für Alle
endlich einmal eine gute Entscheidung des EUGH
diese Euronazis