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EuGH: Kopftuchverbot in der Arbeit kann rechtens sein

Von nachrichten.at/apa, 15. Juli 2021, 11:20 Uhr
Linz diskutiert über Kopftuch-Verbot im Magistrat
Der Europäische Gerichtshof stärkt mit dem jüngsten Urteil die Rechte der Arbeitgeber. Bild: Reuters

LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten.

Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen könne durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden, urteilte der EuGH am Donnerstag.

Hintergrund des Urteils waren zwei Fälle aus Deutschland. Zum einen war eine muslimische Mitarbeiterin einer überkonfessionellen Kindertagesstätte mehrfach abgemahnt worden, weil sie mit Kopftuch zur Arbeit gekommen war. Vor dem Arbeitsgericht Hamburg wurde daraufhin verhandelt, ob die Einträge aus der Personalakte gelöscht werden müssen. Das Gericht bat den EuGH daraufhin um die Auslegung von EU-Recht.

Ähnlich ging das Bundesarbeitsgericht 2019 mit dem Fall einer Muslimin aus dem Raum Nürnberg vor, die gegen ein Kopftuchverbot bei der Drogeriemarktkette Müller geklagt hatte. Während sich die Angestellte in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt sah, verwies die Drogeriekette auf unternehmerische Freiheit.

Keine unmittelbare Diskriminierung

Bereits 2017 hatte der EuGH in einem ähnlichen Fall entschieden, dass ein allgemeines internes Verbot von politischen oder religiösen Symbolen am Arbeitsplatz keine unmittelbare Diskriminierung darstellt. Der Wunsch von Arbeitgebern, ihren Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln, sei legitim und gehöre zur unternehmerischen Freiheit, so die Richter.

Das abschließende Urteil im konkreten Fall der Kita-Mitarbeiterin und der Angestellten des Drogeriemarktes müssen nun die zuständigen deutschen Gerichte treffen. Der EuGH betonte am Donnerstag, dass diese durchaus Entscheidungsspielraum haben. Demnach könnten die nationalen Gerichte im Rahmen des Ausgleichs der in Rede stehenden Rechte und Interessen dem Kontext ihres jeweiligen Mitgliedstaats Rechnung tragen. Insbesondere sei dies der Fall, wenn es in Bezug auf den Schutz der Religionsfreiheit günstigere nationale Vorschriften gebe.

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20  Kommentare
20  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
bravespferd (4.628 Kommentare)
am 15.07.2021 14:33

Schluss mit der Gehirnwäsche von Kindern und Jugentlichen! Weg mit Führern! Ob religiös und/oder politisch.
2021 kein Anschluss mehr unter dieser Nummer. Jedenfalls nicht dort wo Fortschritt und Freiheit die Grundlagen des Lebens sind.

Einfach nur zum kotzen wie weit es in Europa gekommen ist.

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altheli (389 Kommentare)
am 15.07.2021 14:11

Na endlich!

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tim29tim (3.531 Kommentare)
am 15.07.2021 13:05

Die Bestätigung des Europäischen Gerichtshofes, daß Arbeitgeber das Recht haben muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern zu verbieten, sollte sich unser VfGH zum Vorbild nehmen,
da seit der Aufhebung des Kopftuchverbotes in Volksschulen, werden Kinder zu Opfer der sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen ihrer Eltern.

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 15.07.2021 13:06

Und der Klassenkameraden!!!

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LASimon (13.582 Kommentare)
am 15.07.2021 16:52

Der VfGH hat verfassungskonform entschieden. Das Verbot des Kopftuches bei gleichzeitiger Erlaubnis von Turban oder Kippa verstösst gegen den Gleichheitsgrundsatz! Die EuGH-Entscheidung sagt im Grundsatz das Selbe aus.

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Soehne (932 Kommentare)
am 15.07.2021 12:56

Was ist denn jetzt los?
Hätte schon gedacht das unsere Frauen als Solidarität auch sowas tragen müssen

Es geschehen noch Wunder

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angerba (2.102 Kommentare)
am 15.07.2021 11:56

Gute und vernünftige Entscheidung. Da ist der EuGH schon weiter als manche unserer Obergerichte - siehe Arbeitserlaubnis für Asylwerber bei denen ja nicht feststeht, ob sie überhaupt im Land bleiben können.

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 15.07.2021 13:05

Wenn man der Griess so zuhört erklären sich einige Irrungen des Verfassunsgerichshofs.

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LASimon (13.582 Kommentare)
am 15.07.2021 16:50

Die Entscheidung des VfGH fiel im vorliegenden Fall aus formalen Gründen. Das Arbeitsverbot war per Erlass verhängt worden, der aber in der Ausgestaltung eine Verordnung war.
Abgesehen davon: Arbeits- und Ausbildungspflicht auch bei noch nicht abgeschlossenen Asylverfahren verhindert "Dummheiten" aus Langeweile.

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Peter1983 (2.464 Kommentare)
am 15.07.2021 11:42

Im öffentlichen Sektor eine heikle Angelegenheit, in der Privatwirtschaft hat meiner Meinung nach der Arbeitgeber das Recht festzulegen, welche Regeln gelten.

Wobei - im vorliegenden Fall - die Regeln für alle zu gelten haben, ohne Ausnahme.

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 15.07.2021 12:10

Gerade der Staat muß auch als Arbeitgeber Neutralität wahren!

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bravespferd (4.628 Kommentare)
am 15.07.2021 14:22

Sie werden auch niemanden mit einem riesigen Holzkreuz umgehängt im öffentlich Dienst antreffen. Cool bleiben und Brot und Spiele erledigen den Rest. War ja bei uns vor 500 Jahren auch so.

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Gugelbua (32.762 Kommentare)
am 15.07.2021 11:39

warum müssen bei uns muslemische Frauen überhaupt arbeiten,
es widerspricht dem Koran !
eine Frau soll vor allem Mutter sein und sich um die Familie kümmern😉

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bravespferd (4.628 Kommentare)
am 15.07.2021 14:23

aber doch nicht im neu reformierten Kapitalislamismus

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LASimon (13.582 Kommentare)
am 15.07.2021 16:53

Sie kennen den Koran?

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Gugelbua (32.762 Kommentare)
am 15.07.2021 18:54

Ja die eine oder andere Auslegung wie man sie eben gerade braucht😁

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HumpDump (5.050 Kommentare)
am 15.07.2021 11:38

Jetzt urteilt der EuGH auch schon rechts-recht-national. 😉😛

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 15.07.2021 12:00

Unser verehrter Bundespräsident hätte es wohl lieber umgekehrt gesehen.
Kopftuchpflicht für Alle

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fischersfritz (1.705 Kommentare)
am 15.07.2021 13:01

endlich einmal eine gute Entscheidung des EUGH

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bravespferd (4.628 Kommentare)
am 15.07.2021 14:24

diese Euronazis

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