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Vorratsdaten: Speicherung nur in Ausnahmefällen

Von OÖN, 06. Oktober 2020, 09:54 Uhr
Bild: (dpa)

LUXEMBURG. Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht zulässig.

Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht zulässig. Ausnahmen seien nur möglich, wenn es um die Bekämpfung schwerer Kriminalität oder den konkreten Fall einer Bedrohung der nationalen Sicherheit gehe, teilte der EuGH in einem Urteil am Dienstag mit.

Seit Jahren gibt es in mehreren EU-Ländern Streit um das Thema. Befürworter argumentieren, zum Schutz nationaler Sicherheit und im Kampf gegen schwere Verbrechen müssten Ermittler die Möglichkeit haben, auf gespeicherte Telekommunikationsdaten zuzugreifen. Dagegen fürchten Kritiker starke Eingriffe in Grundrechte, wenn Unternehmen massenhaft Verbindungsdaten ihrer Kunden sichern müssen – ohne bereits bestehenden konkreten Tatverdacht.

Urteil in Österreich begrüßt

Österreichische Politiker haben das Urteil begrüßt. „Vorratsdatenspeicherung ohne Anlass ist grundrechtswidrig – das hat der Europäische Gerichtshof ein weiteres Mal bestätigt und somit Grundrechte und Datenschutz in der EU gestärkt“, teilte die SP-EU-Mandatarin Bettina Vollath mit. Ähnlich äußerte sich Süleyman Zorba, Netzpolitiksprecher der Grünen: „Mit dieser Entscheidung bleibt die EU ihrer strengen, datenschutzfreundlichen Linie treu.“

Die Entscheidung sei ein „klares Zeichen gegen die Überwachungsfantasien einiger Regierungen“, begrüßte auch Neos-Datenschutzsprecher Niki Scherak das Urteil. „Die Privatsphäre und die Grundrechte dürfen nicht leichtfertig am Altar vermeintlicher Sicherheit geopfert werden.“

 

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5  Kommentare
5  Kommentare
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azways (5.914 Kommentare)
am 06.10.2020 17:05

dasa wird den Regierungen und Serviceprovidern ziemlich egal sein - die Ignoranz zieht ja praktisch keine merkbaren Strafen nach sich.

Angemessene Strafe wäre zB. beim ersten Vergehen 10% des Jahresumsatzes ohne Recht auf Erhöhung der Kundenverträge für 5 Jahre.

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Gugelbua (32.195 Kommentare)
am 06.10.2020 13:47

offiziell oder inoffiziell ?😉

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (27.180 Kommentare)
am 06.10.2020 11:04

Ziemlich gleichzeitig mit der damaligen "Vorratsdatenspeicherung" wurde konzertiert von sämtlichen Providern "Servicepauschalen" (dafür) eingeführt.

Wann werden diese gekippt?

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glingo (5.046 Kommentare)
am 06.10.2020 11:32

"Servicepauschalen"

einfach den Anbieter wechseln!

es gibt genügend die keine "Servicepauschalen" verrechnen

nicht jammern handeln!

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( Kommentare)
am 06.10.2020 23:06

Für mich übrigens ein Grund warum ich mittlerweile über HOT arbeite/telefoniere.

Und 5G brauche ich nicht so bald.

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