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Höchstgericht: Ungarische Preiskontrollen gegen Spar EU-rechtswidrig

Von nachrichten.at/apa, 12. September 2024, 11:13 Uhr
Spar Logo
Spar liegt mit der ungarischen Regierung im Clinch. Bild: APA

SALZBURG. Etappensieg für die Ungarn-Tochter der Supermarktkette Spar vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Preis- und Mengenkontrollen, die Ungarn 2022 für mehrere Agrarprodukte eingeführt hatte, verstoßen gegen das EU-Recht, urteilte der Gerichtshof.

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine gegen SPAR Magyarország verhängte Geldstrafe, wegen eines Verstoßes gegen die Mengenregeln. 

Die ungarische Regelung hindere "die Händler ohne angemessene Rechtfertigung daran, die Verkaufspreise und -mengen dieser Erzeugnisse auf der Grundlage wirtschaftlicher Erwägungen frei zu bestimmen", heißt es in einer Aussendung des EuGH. Ungarn habe die Maßnahme mit der "Bekämpfung der Inflation" und dem "Schutz benachteiligter Verbraucher" argumentiert.

Der EuGH vermisst hier aber die Verhältnismäßigkeit: "Die Beeinträchtigung des freien Marktzugangs der Händler unter Bedingungen eines wirksamen Wettbewerbs sowie die Störungen der gesamten Versorgungskette, die durch die festgesetzten Preise und die den Händlern vorgegebenen Mengen verursacht werden, gehen nämlich über das hinaus, was zur Erreichung der mit der Regierungsverordnung verfolgten Ziele erforderlich ist."

Verordnung wegen Corona

Im Kontext der Corona-Pandemie hatte die Regierung in Budapest im Februar 2022 per Verordnung festgelegt, dass Supermärkte verschiedene landwirtschaftliche Produkte (bestimmte Arten von Zucker, Weizenmehl, Sonnenblumenöl, Schweine- und Geflügelfleisch sowie Milch; später folgten noch Eier und Erdäpfel) zu einem festgelegten Preis und in bestimmten Mengen anzubieten haben. Die Verordnung blieb bis Ende Juli 2023 in Kraft.

Bei SPAR Magyarország wurde im Mai 2023 ein Verstoß gegen die Verordnung festgestellt und eine Geldstrafe verhängt, gegen die sich die Ungarn-Tochter des Salzburger Konzerns vor einem ungarischen Gericht wehrte. Dieses Gericht wandte sich anschließend an den EuGH, um die Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht zu prüfen. Nach der Antwort des EuGH von heute liegt der Fall wieder beim Gericht in Ungarn, das nun im konkreten Fall entscheiden muss.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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ZeuschnerJoachim (350 Kommentare)
vor 5 Stunden

Welcher "Etappensieg"?

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meisteral (12.634 Kommentare)
vor 4 Stunden

Steht im Artikel....

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Natscho (5.287 Kommentare)
vor 5 Stunden

Ungarn gehört endlich aus der EU geschmissen.
Auf sämtliches EU-Recht scheißen, und gleichzeitig Geld der EU für Orbans korrupte Freunde zu missbrauchen, geht sich einfach nicht aus.

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