Auffälliger Hund: Gericht entscheidet erstmals nach neuem Gesetz
LINZ. Im Fall eines Hundes, der im Sommer eine 48-jährige Jobbewerberin verletzt hatte, muss die Halterin eine Reihe von Auflagen erfüllen. Das entschied das Landesverwaltungsgericht - erstmals auf Basis des neuen Hundehaltegesetzes.
Der Vorfall ereignete sich Anfang Juli in Pucking (Bezirk Linz-Land): Eine 48-Jährige wollte sich um einen Job als Reinigungskraft bewerben. Als die Hausbesitzerin zum Vorstellungsgespräch die Türe öffnete, soll der Hund die 48-Jährige attackiert und schwer verletzt haben.
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Derselbe Hund, es handelt sich um eine Dogge, hatte bereits Ende des vergangenen Jahres ein Kleinkind leicht verletzt. Der Magistrat Linz stellte darauf die Auffälligkeit des Hundes fest und ordnete weitere Maßnahmen an, unter anderem eine Leinen- und Maulkorbpflicht.
Halterin: Verletzungen "selbst verschuldet"
Dagegen erhob die Hundehalterin Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht. Sie gab an, die Reaktion des Opfers habe dazu beigetragen, den Hund aggressiv zu machen. Die Verletzungen seien also "selbst verschuldet".
Das Landesverwaltungsgericht jedoch wies die Beschwerde als unbegründet ab - der Hund sei bei den jeweiligen Vorfälle nicht selbst angegriffen worden - und konkretisierte die angeordneten Maßnahmen auf Basis des neuen Hundehaltegesetzes.
Mit Leine und Maulkorb
Der Hund ist als "auffällig" einzustufen. Daraus erfolgen Verpflichtungen wie die Vorlage eines Befundes einer verhaltensmedizinischen Evaluierung und der Nachweis über die positive Absolvierung einer Zusatzausbildung innerhalb der vorgegebenen Fristen. Zudem müssen auffällige Hunde laut Gesetz in der Öffentlichkeit mit Leine und Maulkorb geführt werden.
Der Hund muss stets - auch im eigenen Haus und Garten - so gehalten werden, dass es zu keinen Gefährdungen oder Verletzungen kommen kann. Ob dies durch Wegsperren des Hundes, Anleinen oder Verwendung eines Maulkorbs geschieht, bleibe der Halterin selbst überlassen, schreibt das Landesverwaltungsgericht.
Hundehaltegesetz neu: Was ab Dezember gilt
Und warum wird die Bestie nicht unverzüglich eingeschläfert ?
Jeder Hund, der einmal einen Menschen angegriffen hat, ist sofort einzuschläfern.
Menschenwohl MUSS IMMER VOR Tierwohl gehen - ohne Kompromisses und Ermessensspielräume !
Einen Wolf, der keinem Menschen was zu Leide getan hat, darf ein Jäger ja auch sofort bedenkenlos abschießen !!!!
"... die Reaktion des Opfers habe dazu beigetragen, den Hund aggressiv zu machen."
Tolle Sichtweise ...
Nach dem Vorfall in Naarn hätte man meinen können, dass sich da mal grundlegend was ändert. Jetzt, liest man da über einen Hund, der schon zweimal gebissen hat, und es wird noch immer über Auflagen geredet. Unglaublich.
Was wäre in Ihren Augen "grundlegend"?
Die Auflagen gibt es ja seit dem Vorfall...
Ein Hund der beißt gehört eingeschläfert. Er bleibt sonst eine latente Gefahr.
Dann wird aber auch ausnahmslos jedes Fahrzeug eines ertappten, durch Suchtmittel oder Alkohol beeinträchtigen Lenkers verschrottet. Ist auch eine latente Gefahr.
Vor ziemlich genau einem Jahr hat ein Hund meinen angeleinten Hund attackiert. Er ist den Besitzern beim Einladen ins Auto entwischt.
Heute bereue ich, dass ich keine Anzeige gemacht habe, zumal ich im Nachhinein erfahren habe, dass dies nicht die einzige Attacke dieses Hundes war.
Nach derzeitigem Gesetz würde er als auffällig gelten.
Greenwashing, wie gehabt.
Ausserdem war das sicher ein Wolf, und das sind besten Menschenfreunde wie einem die Hundehalter permanent weismachen wollen.
Erschießen, aber dalli ☠️
Es gibt aber auch Personen, welche Hunde durch ihr Verhalten bewusst provozieren. Sind dies dann nicht auffällige Personen?
Ich denke, die Hundehalterin, muss sich mit Hunden auskennen und dafür sorgen, dass Menschen, die keine Hunde haben und sich mit ihnen noch nicht beschäftigt haben sich frei und unverletzt bewegen können.
Da werden jetzt Entscheidungen getroffen von Leuten, die höchstwahrscheinlich völlig ahnungslos sind.
Na bravo.....
Verwaltungsrichter entscheiden über das Verhalten und die Verantwortung der Hundehalter = Menschen, auf Basis der Gesetze die dafür gelten.
Dafür muss man kein Kynologe sein.
Es wäre wichtiger, Hundehalter würden sich nicht nur (jedenfalls nach Selbsteinschätzung) mit ihren Tieren auskennen, sondern auch mit den dafür geltenden Regelungen.
Es wird den Einbrechern jedoch jetzt sehr leicht gemacht. Im eigenen Haus "Beiskorb"🤔🤔
Muss die stolze Hundehalterin den Hund halt wegsperren, wenn sie an die Tür geht. Steht ja nirgends, dass sie ihm im Haus einen Beißkorb anlegen muss. Leider haben wir zu viele Hundehalter, die ihre Tiere überhaupt nicht im Griff haben, wenn es darauf ankommt.
richtig so, hoffentlich wird auch in weiterer Zukunft konsequent gehandelt...