Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Auffälliger Hund: Gericht entscheidet erstmals nach neuem Gesetz

Von nachrichten.at, 10. Dezember 2024, 11:19 Uhr
Sozialhilfe: Erneute Niederlage für Linzer Magistrat
Das Landesverwaltungsgericht entschied nach dem neuen Hundehaltegesetz. Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Im Fall eines Hundes, der im Sommer eine 48-jährige Jobbewerberin verletzt hatte, muss die Halterin eine Reihe von Auflagen erfüllen. Das entschied das Landesverwaltungsgericht - erstmals auf Basis des neuen Hundehaltegesetzes.

Der Vorfall ereignete sich Anfang Juli in Pucking (Bezirk Linz-Land): Eine 48-Jährige wollte sich um einen Job als Reinigungskraft bewerben. Als die Hausbesitzerin zum Vorstellungsgespräch die Türe öffnete, soll der Hund die 48-Jährige attackiert und schwer verletzt haben.

Lesen Sie mehr: Dogge attackierte eine Jobbewerberin (48) in Pucking

Derselbe Hund, es handelt sich um eine Dogge, hatte bereits Ende des vergangenen Jahres ein Kleinkind leicht verletzt. Der Magistrat Linz stellte darauf die Auffälligkeit des Hundes fest und ordnete weitere Maßnahmen an, unter anderem eine Leinen- und Maulkorbpflicht. 

Halterin: Verletzungen "selbst verschuldet" 

Dagegen erhob die Hundehalterin Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht. Sie gab an, die Reaktion des Opfers habe dazu beigetragen, den Hund aggressiv zu machen. Die Verletzungen seien also "selbst verschuldet".

Das Landesverwaltungsgericht jedoch wies die Beschwerde als unbegründet ab - der Hund sei bei den jeweiligen Vorfälle nicht selbst angegriffen worden - und konkretisierte die angeordneten Maßnahmen auf Basis des neuen Hundehaltegesetzes. 

Mit Leine und Maulkorb

Der Hund ist als "auffällig" einzustufen. Daraus erfolgen Verpflichtungen wie die Vorlage eines Befundes einer verhaltensmedizinischen Evaluierung und der Nachweis über die positive Absolvierung einer Zusatzausbildung innerhalb der vorgegebenen Fristen. Zudem müssen auffällige Hunde laut Gesetz in der Öffentlichkeit mit Leine und Maulkorb geführt werden.

Der Hund muss stets - auch im eigenen Haus und Garten - so gehalten werden, dass es zu keinen Gefährdungen oder Verletzungen kommen kann. Ob dies durch Wegsperren des Hundes, Anleinen oder Verwendung eines Maulkorbs geschieht, bleibe der Halterin selbst überlassen, schreibt das Landesverwaltungsgericht. 

Hundehaltegesetz neu: Was ab Dezember gilt

mehr aus Oberösterreich

Verfolgungsjgad mit Pistolen in Wels: Zwei Nordmazedonier festgenommen

So stehen die Chancen auf weiße Weihnachten in Oberösterreich

700 Opfer betrogen: Verdächtiger in Leonding geschnappt

18-Jährige nach Autounfall in Vöcklamarkt verstorben

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

15  Kommentare
15  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
azways (6.319 Kommentare)
vor 17 Stunden

Und warum wird die Bestie nicht unverzüglich eingeschläfert ?
Jeder Hund, der einmal einen Menschen angegriffen hat, ist sofort einzuschläfern.
Menschenwohl MUSS IMMER VOR Tierwohl gehen - ohne Kompromisses und Ermessensspielräume !

Einen Wolf, der keinem Menschen was zu Leide getan hat, darf ein Jäger ja auch sofort bedenkenlos abschießen !!!!

lädt ...
melden
antworten
richie (1.523 Kommentare)
vor 17 Stunden

"... die Reaktion des Opfers habe dazu beigetragen, den Hund aggressiv zu machen."

Tolle Sichtweise ...

lädt ...
melden
antworten
coisarica (14 Kommentare)
vor 18 Stunden

Nach dem Vorfall in Naarn hätte man meinen können, dass sich da mal grundlegend was ändert. Jetzt, liest man da über einen Hund, der schon zweimal gebissen hat, und es wird noch immer über Auflagen geredet. Unglaublich.

lädt ...
melden
antworten
WindausNordost (342 Kommentare)
vor 17 Stunden

Was wäre in Ihren Augen "grundlegend"?
Die Auflagen gibt es ja seit dem Vorfall...

lädt ...
melden
antworten
coisarica (14 Kommentare)
vor 16 Stunden

Ein Hund der beißt gehört eingeschläfert. Er bleibt sonst eine latente Gefahr.

lädt ...
melden
antworten
WindausNordost (342 Kommentare)
vor 14 Stunden

Dann wird aber auch ausnahmslos jedes Fahrzeug eines ertappten, durch Suchtmittel oder Alkohol beeinträchtigen Lenkers verschrottet. Ist auch eine latente Gefahr.

lädt ...
melden
antworten
WindausNordost (342 Kommentare)
vor 20 Stunden

Vor ziemlich genau einem Jahr hat ein Hund meinen angeleinten Hund attackiert. Er ist den Besitzern beim Einladen ins Auto entwischt.
Heute bereue ich, dass ich keine Anzeige gemacht habe, zumal ich im Nachhinein erfahren habe, dass dies nicht die einzige Attacke dieses Hundes war.
Nach derzeitigem Gesetz würde er als auffällig gelten.

lädt ...
melden
antworten
il-capone (431 Kommentare)
vor 20 Stunden

Greenwashing, wie gehabt.
Ausserdem war das sicher ein Wolf, und das sind besten Menschenfreunde wie einem die Hundehalter permanent weismachen wollen.
Erschießen, aber dalli ☠️

lädt ...
melden
antworten
dobisam (1.166 Kommentare)
vor 20 Stunden

Es gibt aber auch Personen, welche Hunde durch ihr Verhalten bewusst provozieren. Sind dies dann nicht auffällige Personen?

lädt ...
melden
antworten
schlumpfine (52 Kommentare)
vor 17 Stunden

Ich denke, die Hundehalterin, muss sich mit Hunden auskennen und dafür sorgen, dass Menschen, die keine Hunde haben und sich mit ihnen noch nicht beschäftigt haben sich frei und unverletzt bewegen können.

lädt ...
melden
antworten
Augustin65 (2.788 Kommentare)
vor 21 Stunden

Da werden jetzt Entscheidungen getroffen von Leuten, die höchstwahrscheinlich völlig ahnungslos sind.

Na bravo.....

lädt ...
melden
antworten
Schmadlbauer (22 Kommentare)
vor 2 Stunden

Verwaltungsrichter entscheiden über das Verhalten und die Verantwortung der Hundehalter = Menschen, auf Basis der Gesetze die dafür gelten.

Dafür muss man kein Kynologe sein.

Es wäre wichtiger, Hundehalter würden sich nicht nur (jedenfalls nach Selbsteinschätzung) mit ihren Tieren auskennen, sondern auch mit den dafür geltenden Regelungen.

lädt ...
melden
antworten
Thomas466 (64 Kommentare)
vor 22 Stunden

Es wird den Einbrechern jedoch jetzt sehr leicht gemacht. Im eigenen Haus "Beiskorb"🤔🤔

lädt ...
melden
antworten
tulipa (3.749 Kommentare)
vor 21 Stunden

Muss die stolze Hundehalterin den Hund halt wegsperren, wenn sie an die Tür geht. Steht ja nirgends, dass sie ihm im Haus einen Beißkorb anlegen muss. Leider haben wir zu viele Hundehalter, die ihre Tiere überhaupt nicht im Griff haben, wenn es darauf ankommt.

lädt ...
melden
antworten
sarkast (608 Kommentare)
vor 22 Stunden

richtig so, hoffentlich wird auch in weiterer Zukunft konsequent gehandelt...

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen