Toter 36-Jähriger in Tirol: Mordprozess gegen 31-Jährigen gestartet
INNSBRUCK/ITTER. Ein 31-Jähriger muss sich am Montag am Landesgericht Innsbruck wegen des Verbrechens des Mordes verantworten.
Der Pole soll einen 36-jährigen Tiroler Bekannten und Arbeitskollegen im Oktober 2023 in dessen Wohnung in Itter (Bezirk Kitzbühel) durch massive Gewalteinwirkung mit einem Messer getötet haben. Zu Beginn der Verhandlung bekannte er sich zwar schuldig: "Ich war es." Allerdings beteuerte der Mann: "Ich bin kein Mörder. Ich habe es nicht mit Absicht gemacht."
Der 36-jährige Bekannte, bei dem er "einige Tage wohnte" habe ihn jedenfalls "provoziert", führte der 31-Jährige aus. "Er hat mir drastische Videos aus dem Zweiten Weltkrieg gezeigt, in denen man sieht, was die Deutschen mit den Polen gemacht haben", erklärte der polnische Staatsbürger. Zuvor habe man "gemeinsam Drogen und Alkohol konsumiert", sein späteres Opfers habe ihm schließlich im Laufe der gemeinsamen Zeit "mit einer Waffe gedroht". Danach sei es jedoch wieder "zu einer Versöhnung" gekommen. Im Anschluss habe er jedoch "einen Stein und mehrere Messer" im Bett liegen gesehen. "Mein Bekannter wollte körperliche Nähe", sagte der Mann bei seiner Einvernahme.
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"Sah erst am Morgen, dass er tot ist"
Danach reiße seine Erinnerung einfach radikal ab: "Ich bin dann mit einer Beule am Kopf aufgewacht". "Ich sah erst am Morgen, dass er tot ist". Die Beule führte der Pole auf "den Stein" zurück, die fehlende Erinnerung auf Drogen- und einen massiven Alkoholkonsum. "Ich habe unter anderem eine Flasche Schnaps ganz alleine getrunken", schilderte er vor Richter Andreas Mair.
Zuvor hatte die Staatsanwältin diese massiven Erinnerungslücken angezweifelt. "Jedoch sind der Hergang der Tat und das tatsächliche Motiv unklar", so die öffentliche Anklägerin. Der "sexuelle Übergriff", den der Mann im Vorfeld als mögliches Motiv andeutete, habe sich nicht belegen lassen.
Zurechnungsfähig oder nicht?
Der Verteidiger des Mannes wiederum thematisierte den "psychischen Zustand" der beiden Männer. "Hier sind zwei psychisch Kranke aufeinandergetroffen." Die Frage werde sein, ob sein Mandant "zurechnungsfähig ist oder nicht", denn auch die Kombination von "Drogen und Alkohol" könne zur Unzurechnungsfähigkeit führen. Zudem sei der Angeklagte am Tag der Tat in einem schlechten psychischen Zustand gewesen, strich er heraus.
Ein Gutachten attestierte dem Mann schließlich seine Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. "Es gibt keine Anzeichen auf geistige Erkrankungen wie etwa Schizophrenie", führte der Gutachter aus. Der Angeklagte habe sein Gegenüber "erkennen können" und habe somit nicht "im Wahn gehandelt". Die "starke Beeinträchtigung durch Drogen und Alkohol" habe jedenfalls nicht dazu geführt, dass er in einem Zustand der absoluten Unzurechnungsfähigkeit gehandelt habe.
"Erinnerungslücken unglaubwürdig"
Nach rund zweistündiger Verhandlung kam es schließlich in dem ursprünglich bis zum Abend angesetzten Prozess bereits zu den Schlussplädoyers. Der Verteidiger zog dabei die Schlussfolgerungen des Gutachters massiv in Zweifel. "Die Ausführungen des Gutachters waren zum Teil unwissenschaftlich", erklärt er. So habe dieser die "Wechselwirkung von Drogen, Alkohol und psychischem Zustand" nicht in Betracht gezogen, welche sehr wohl zu einem Zustand der vollkommenen Unzurechnungsfähigkeit führen könne. Die Staatsanwältin wiederum sah das zuvor gänzlich anders. "Die Erinnerungslücken des Mannes sind unglaubwürdig und er ist schuldig im Sinne der Anklage". Im Anschluss zogen sich die Geschworenen schließlich zur Beratung zurück.
Der Pole hatte bis zum Prozess weitgehend zu den Anschuldigungen geschwiegen, laut Staatsanwaltschaft gab er lediglich an, sich wegen starker Alkoholisierung an nichts erinnern zu können. Allerdings war er nach Angaben der Anklagebehörde bei der Tat zurechnungsfähig.
Das Opfer und der mutmaßliche Täter sollen zuvor öfter miteinander Konflikte gehabt haben. Aufgrund seines psychischen Zustandes wurde der Pole vorübergehend in ein forensisch-therapeutisches Zentrum gebracht. Wegen einer Persönlichkeitsstörung soll neben der Mordanklage zusätzlich ein Unterbringungsantrag eingebracht werden. Der 31-Jährige wurde drei Tage nach der Tat festgenommen. Ihm drohen im Falle einer Verurteilung bis zu lebenslange Haft.
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