Neue Details im Fall Wojak
BRAUNAU. Nach dem OÖN-Bericht darüber, dass die Staatsanwaltschaft Wels und das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung wegen Vorteilsannahme bei der Feier zum 55. Geburtstag des Braunauer Bezirkshauptmanns Georg Wojak ermitteln, gibt es nun weitere Details.
Laut Wojak-Anwalt Bruno Binder soll die Bürgermeister-Konferenz des Sozialhilfeverbands Braunau im Jahr 2015 Wojak eingeladen haben, nach der Sitzung in der Fachschule Mauerkirchen seinen Geburtstag zu feiern. Wojak schickte Einladungen an etwa 180 Personen, darunter die 46 Bürgermeister. Laut Unterlagen, die den OÖN vorliegen, verrechnete die Fachschule für die Bewirtung der Gäste pauschal 1500 Euro an die Raiffeisenbank Region Braunau. "Ich sehe kein rechtliches Problem darin, dass eine Bank die Kosten der Veranstaltung eines Sozialhilfeverbands übernimmt, auch wenn in deren Rahmen der Geburtstag eines Funktionärs gefeiert wird", sagt Anwalt Binder. (rela)
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Sie sind erledigt - Gewerkschaft, Landhausmafia - alle halten gegen Sie zusammen - armer Herr Wojak - das werden Sie nicht überleben!
Man schaue einmal hier, was so manch anderer Bildungsvorgesetzter am Stecken hat!
https://schuldirektorchristophludwiglinz.wordpress.com/
Die Kernfrage:
Wieso können / dürfen in einer Landwirtschaftsschule überhaupt solche Veranstaltungen abgehalten werden ?
Optik:
Der Herr Rechtsanwalt mag Recht haben, dass es rechtlich möglich ist.
Aber in einer Schule, die dem Land OÖ gehört, wo die Schülerinnen unentgeltlich arbeiten müssen, eine solche Veranstaltung abzuhalten, die man sich von der Raiffeisenbank bezahlen lässt, grenzt schon an Geschenkannahme.
Ein Schelm, der dahinter Parteipolitische Steuerung vermutet.
> dass die Staatsanwaltschaft Wels und das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung
Nach meinem Gewaltenteilungsverständnis sind exekutive Behörden (Polizei-artige) nicht zuständig für den exekutiven Beamtenapparat. Dafür ist das (oder ein) Parlament zuständig, eventuell eine ausgelagerte Institution wie der Rechnungshof, derwahlperiodenübergreifend tätig ist.
Eine exekutive Behörde kann sich nicht am eigenen Schopf aus dem Sumpf ziehen, auch wenn sie das aus der Monarchie gewohnt ist.
Aber was bedeutet das schon bei dem völlig korrumpierten Verfassungsgemurmel, den sich die Obrigkeit selber geschrieben hat als präpotente Legislative.
€ 1500,-für 180 Personen = € 8,33 / Person .
Na das muss wohl ein rauschendes Fest gewesen sein ( 1 Seiterl Bier und eine Wurstsemmel ).
Die Anschuldigungen werden immer skurriler - und der LH ( Windfahne )Stelzer schweigt weiter.
Ein billiger Rachefeldzug des LH, exekutiert vom LAD Watzl. Nur warum ?
War Wojak nicht Türkis genug ? Warnung an alle anderen BH`s brav zu sein ? Platz für blaune BH´s zu schaffen ? Hat er nicht vor dem LH gebuckelt ?
Fragen über Fragen, es kann vieles gewesen sein , nur nicht das was im vorgeworfen wird.
> und der LH ( Windfahne )Stelzer schweigt weiter.
Der Bezirkshauptmann ist ein Beamter. Die disziplimäre Hierarchie ist nicht beim Landeshauptmann "oben" sondern bei einer Behörde, in dem Fall wohl beim Landesamtsdirektor.
Der Stelzer ist höchstens sein Parteichef und selbst das ist ein undemokratischer Blödsinn.
@JAGO : Falsch! Der Ex-Bezirkshauptmann Wojak ist und war KEIN Beamter!
Er ist "nur" Vertragsbediensteter und als solchen kann man ihn sogar (relativ leicht) aus dem Landesdienst eliminieren, wenn es politisch gewünscht wird (und das ist offenbar so).
Wäre Wojak ein Beamter, dann könnte man ihn höchstens bei vollen Bezügen weiter bis zum Ruhestand Blumen gießen lassen.
Im öffentlichen Dienst sind die Beamten schon stark in der Minderzahl (beim Magistat Linz nur mehr gut 20%, beim Land O.Ö. weiß ich es nicht genau), aber viele Bürger und Redakteure glauben immer noch oder tun so, als wäre alle Staatsdiener (noch) Beamte. Sie haben einiges verschlafen...
Vortrefflich auf den Punkt gebracht, gratuliere !
Besser kann man es nicht schreiben !
Ich möchte nicht wissen wie oft der ehem. Hr. LH Dr.Pühringer und der jetzige
Hr. LH Mag. Stelzer und andere LR usw. sich der verbotenen Geschenkannahme schuldig gemacht haben.
Man will hier offensichtlich ein Exempel konstruieren. Eine persönliche Fehde gegen
Hrn. Dr. Wojak ist jedenfalls nicht auszuschließen.
Wenn Sie das herausfinden zahle ich einen "Finderlohn"
Alle Bürgermeister wurden eingeladen, scheint ein Arbeitsessen des SHV gewesen zu sein, ein Informationsaustausch. Dass wer dabei zu einem Geburtstag gratuliert. Jo mei, gehört zu österreichischen Gepflogenheiten, das zu tun, wenn man davon weiß. Bezahlt hats wer Dritter. Passt doch.
Die Raika sollte überhaut viel mehr für Behördentätigkeiten zahlen, die sie nicht betreffen, das kann auch nur eine kleine Rückerstattung im Hinblick auf die Vorgänge und laufenden Zahlungen beim LDZ in Linz sein, wo nämlich das Land finanziell an die Raika leistet!
Schön langsam wird die an sich schon skurrile Sache für die Linzer-Clique
peinlich und sie scheinen hier einen Justamentstandpunkt zu vertreten.
wenns die raika zahlt ist es ja sowieso schwarzes gewerkschaftsgeld
Verdächtig wird es jetzt aber gewaltig gegenüber dem Herrn LH! Warum Herr LH sind Sie nicht schon längst gegen diese lächerliche Provinzposse eingeschritten? ….oder geht das Ganze von Ihnen aus, weil 5 BH Chefs für die "F" ler gebraucht werden?
Der Sozialhilfeverband lädt ein.
Der SV schickt dann eine Rechnung an die Raiba.
Muss Wojak das wissen?
Bei einiger Recherche im Strafgesetzbuch, die man auch einem juristischen Laien zumuten kann, ist – so wie der Artikel abgefasst ist, an der Sache nichts dran. Bei Vorteilsannahme muss die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung eines konkreten Amtsgeschäfts verbunden sein.
Vorteile im Rahmen von Veranstaltungen an deren Teilnahme ein amtlich oder sachlich gerechtfertigtes Interesse besteht, sind ohnehin keine ungebührlichen Vorteile im Sinne des StGB.
So wie der Artikel abgefasst ist, ist an der Sache nicht viel Substanz, sondern vielmehr eine weitere reißerischer Note gegen Dr. Wojak mehr, aber mehr auch nicht.
"...Vorteilsannahme muss die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung eines konkreten Amtsgeschäfts verbunden sein. "
Aber genau danach wird bei den Ermittlungen gesucht, dieses geschehene oder unterlassene "Amtsgeschäft" kann vor oder nach der Vorteilsnahme passiert sein.
Die Fachschule schickt ein Rechnung an die Raiba und diese Rechnung liegt in Kopie den OÖN vor. Jetzt meine Frage? Von wem hat die Redaktion die Rechnung bekommen? Kann wohl nur von einem Mitarbeiter der Fachschule sein, der mit dem Zahlungsvollzug bzw. der Buchhaltung zu tun hat, oder der Leiter dieser Einrichtung. Was also bezweckt dieser Mitarbeiter damit?
Man sucht hier mit Gewalt, irgendendetwas zu finden, Die Motive scheinen nicht im öffentlichen Interesse zu suchen sein, sondern in privaten Racheaktionen.
Die € 1.500,-- scheinen mir eher lächerlich zu sein.
180 Personen mit 1.500 zu bewirten, ist wirklich lächerlich.
Oder ist die Bank es nur einer der Sponsoren der Feier?
Was da alles recherchiert wird und an die Medien gebracht. Erstaunlich.
Mich würde interessieren, was alles aufkommen würde, wenn man z.B. das gesamte Dienst/Privatleben von LH Stelzer oder Ex-LH Pühringer oder Landesamtsdirektor Watzl genau so akribisch erforschen würde.
Wie gut für die genannten, dass sich die Landes-Kapazunder nur auf Wojak und sein Arbeits/Privat-Leben stürzen...
Ob all die Wojak-Verteidiger sich nun schämen?
wofür? Im Vergleich zu vielem anderen eine Lapalie
Wenn eine Bank die private Geburtstagsfeier eines höheren Beamten zahlt, sieht der Anwalt kein Problem?
@DONMARTIN: Rein strafrechtlich gesehen fragt sich, ob das damals gesetzeswidrig war. Die diversen Bestimmungen für "Anfüttern" u.a. wurden ja in den letzten Jahren verschärft.
Prinzipiell macht es immer ein schlechtes Bild, wenn sich Amtsträger bzw. Politiker von Unternehmen Feiern ausrichten oder zahlen lassen.
Eine Vorteilsnahme ist es jedenfalls.
Sobald man eine Gegenleistung vorher oder nachher findet, kann es schnell zum Tatbestand „Strafbare Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandte strafbare Handlungen“ werden. Dahingehend dürfte ermittelt werden.
Neben dem Strafrecht gibt es ganz klare dienstrechtliche Vorgaben betreffend der Vorteilsnahme und Geschenkannahme. Und das reicht eigentlich für eine Versetzung aus.
> Die diversen Bestimmungen für "Anfüttern"
Immer diese peinliche Umkehr zugunsten der Handaufhalter.
Zahlt Ihre Bank denn Ihre Geburtstagseier nicht..?