Kinderbetreuung und Kurzarbeit waren die Topthemen in der AK-Beratung
WELS. Mehr als 11.000 Arbeitnehmer suchten Rat und Hilfe bei Welser Arbeiterkammer.
Corona hat im Vorjahr den Arbeitsmarkt aus den Angeln gehoben. Der Andrang zu den Beratungsgesprächen der Welser AK war entsprechend groß. 11.177 Arbeitnehmer kontaktierten die AK-Vertretung in der Roseggerstraße. Aufgrund der Coronakrise informierten die Berater großteils telefonisch oder per Mail. In Summe hat die Welser Arbeiterkammer mehr als 20 Millionen Euro erkämpft.
"Im ersten Lockdown war die Hauptfrage, welche Möglichkeiten es zur Freistellung von der Arbeit gibt, um die Kinder zu Hause betreuen zu können. Außerdem gab es viele Fragen zu Strafen, die am Weg zur Arbeit verhängt wurden, wenn keine Arbeitsbestätigung mitgeführt wurde", schildert Bezirksstellenleiterin Margit Göbl. Häufig nachgefragt wurde auch zu Themen wie Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Risikogruppen. Abseits von Corona drehte sich die Beratung 2020 um Themen wie Entgelt, Invaliditätspension, Kündigung, Arbeitslosengeld etc. Der Großteil der Ratsuchenden wandte sich telefonisch an die AK. 2721 Personen kamen in die Bezirksstelle. Die Zahl der telefonischen Beratungen erhöhte sich um 18 Prozent auf 7501 Kontakte. Per E-Mail wurden doppelt so viele Anfragen gestellt als bisher (909).
Insgesamt konnte die Welser AK 829.906 Euro für ihre Mitglieder erstreiten. 369 Fälle wurden gerichtlich oder außergerichtlich abgeschlossen. Ein Großteil der Ansuchen (87 Prozent) kam aus Firmen ohne Betriebsrat. In Sachen Sozialrecht (Pension, Pflegegeld, Renten) erkämpfte die AK 5,4 Millionen Euro. In Summe erreichte man rund 20 Millionen Euro an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen.
Streit um Corona-Prämie
Eine Pflegeassistentin musste die Welser Arbeiterkammer aufsuchen, weil ihr der Dienstgeber die vom Land Oberösterreich beschlossenen 500 Euro Corona-Prämie nicht auszahlte. Der Arbeitgeber verweigerte dies mit der Begründung, sie habe im ersten Lockdown zu viele Abwesenheitszeiten angehäuft. "Dabei konsumierte die Frau nur zustehenden Resturlaub vor ihrem Pensionsantritt und war kurz im Krankenstand", schildert Göbl. Der Arbeitgeber lenkte schließlich ein. Die Frau, die seit 30 Jahre in der Pflege tätig war, kam zu ihrem Geld.
Ähnlich erfolgreich endete ein weiterer Streitfall um die demenzkranke Mutter einer Welserin. Diese musste aufgrund des hohen Betreuungsaufwandes ihre Arbeit aufgeben. Bei der Pensionsversicherungsanstalt wurde durchgesetzt, dass die Pflegestufe von drei auf sechs angehoben wurde.